Betreff
Ergebnis der Auslegung des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sentrupskamp" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Vorlage
VO/061/2020
Aktenzeichen
622-21/8
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 die Aufstellung eines Planes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sentrupskamp“ im Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist eine neue Bebauung eines Grundstücks, die der Umgebung angepasst und intensiver ist und dessen Maß der baulichen Nutzung den heutigen Verhältnissen entspricht. Die Änderung des Bebauungsplanes ist daher notwendig, da die Zahl der Vollgeschosse von I auf II erhöht werden muss.

Weiterhin hat der Rat in gleicher Sitzung beschlossen, den Änderungsplan mit der dazugehörigen Begründung für die Dauer mindestens eines Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung hat in der Zeit vom 20.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020 stattgefunden.

Während der Auslegungsphase sind von den Trägern öffentlicher Belange und der betroffenen Öffentlichkeit weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht worden. Die Nachbargemeinden sind von der Planung nicht berührt.

Zu Ihrer Information ist der VO/061/2020 nochmals eine Ablichtung des Plangebietes als Anlage beigefügt.

Ich empfehle Ihnen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sentrupskamp“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Plan zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sentrupskamp“ mit dazugehörender Begründung als Satzung.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja            x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Keine.

 

 

 

 

 

 

i.V. Monika Böse