Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Entwicklung einer Wohnbaufläche nördlich des Bebauungsplanbereiches "Erweiterung Wohnpark Habichtsbach" sowie Beschluss über die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
VO/060/2020
Aktenzeichen
622-21/60
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Die Gemeinde Havixbeck verfügt zurzeit über keine baureifen Grundstücke zur Errichtung von Wohngebäuden. Das auf dem Privatmarkt vorhandene Angebot ist ebenfalls fast nicht vorhanden, so dass zur Deckung des mittels Bewerberliste nachweisbaren Baulandbedarfs die Ausweisung neuer Bauflächen erforderlich wird.

 

Durch die Fassung des jetzt vorgeschlagenen Aufstellungsbeschlusses sowie der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten. Ferner sollen schon jetzt die Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange über die Planabsicht der Gemeinde informiert werden.

 

Der Bebauungsplan wird aus dem bereits vorliegenden rechtskräftigen  Flächennutzungsplan (28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck) entwickelt. Die geplante Art und das Maß der baulichen Nutzung  entsprechen in etwa der Planung wie bei dem bereits bestehenden Bebauungsplan „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“. Dadurch werden Möglichkeiten für den Geschosswohnungsbau sowie für Einzel- und Doppelhäuser unter Berücksichtigung unterschiedlicher Ausrichtungen mit gestalterischen Festsetzungen in Anlehnung an die südlich schon vorhandene Bebauung geschaffen.

 

Im diesem frühzeitigen Beteiligungsverfahren soll über die Auswirkung der Planung unterrichtet werden. Hinweise und Bedenken können so frühzeitig in die weitere Planung einfließen.

 

Ich schlage Ihnen vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes zum jetzigen Zeitpunkt zu beschließen und die vorgezogene Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen, damit eine zeitnahe Planung möglich sein wird.

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes „2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage 1 der Verwaltungsvorlage Nr. VO/060/2020 umrandet dargestellt. Der Planentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, dass der Planentwurf zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie zur Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen ist.

Finanzielle Auswirkungen:                        nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die erforderlichen Planungskosten stehen unter dem Produkt 0901 (räuml. Planung und Entwicklung) zur Verfügung.

 

 

 

 

Klaus Gromöller