Begründung
In einem bereits vorangegangen Dringlichkeitsbeschluss vom 10.06.2020 wurde die Bei-tragserhebung bereits schon zu 50 % für die Monate Juni und Juli 2020 ausgesetzt, weil sich Land und Kommunen zuvor in diesem Sinne geeinigt hatten.
Die Bezirksregierung hat dann später mitgeteilt, dass am 23.6.2020 das Landeskabinett eine hälftige Übernahme des 100 %-igen Einnahmeausfalls der Kommunen beschlossen hat. Somit entfällt für die Eltern der OGS-Kinder eine Beitragszahlung für die Monate Juni und Juli 2020.
Im Juni konnten nur ein bis max. 2 Betreuungstage je Kind und Unterrichtswoche angeboten werden, weil im rollierenden System klassenweise unterrichtet wurde. Im Juli gab es dann für einige Kinder eine 3 - wöchige Ferienbetreuung. Daher ist die Beitragsfreistellung für diese zwei Monate insofern gerechtfertigt, da es seit März 2020 keinen Vollbetrieb mehr in der OGS gegeben hat.
Bereits schon geleistete Beiträge für die Monate Juni und Juli 2020 werden zurückgezahlt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 04.08.2020 zur
vollumfänglichen Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für die Monate
Juni und Juli 2020.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Für die Monate Juni und Juli 2020 ist mit einem Minderertrag von 38.000 € bei dem Produkt 0302 zu rechnen. Die Landesregierung hat angekündigt, den Ertragsausfall auf kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen, was ca. 19.000 € ausmacht.