Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 03.06.2020 zur Sicherstellung der Betreuung während der Ferienschließungszeiten der KITAS und OGS sowie Information der betroffenen Eltern
Vorlage
VO/050/2020
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. anliegenden Antrag der SPD-Fraktion vom 03.06.2020

 

Zu den im Antrag ausgeführten Einzelfragen kann seitens der Verwaltung folgendes mitgeteilt werden:

 

Erste Ansprechpartnerinnen für Eltern, die sich Sorgen um die Betreuung ihrer Kinder in den Sommerferien und besonders in den Schließungszeiten der Kitas und der OGS machen, sind seit jeher die Leitungen der Einrichtungen. Durch die Wiederaufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes in den Kitas seit dem 8.06.2020 und in der Grundschule am 15.06.2020 sind die Elternkontakte mit den Einrichtungen wieder auf das gewohnte Maß angestiegen, so dass die Möglichkeiten der bedarfsgerechten Kommunikation wieder vollständig eröffnet sind. Im Übrigen haben die Tagespresse und weiteren öffentlich zugänglichen Medien umfassend zu dem Thema berichtet.

Eine weitergehende Information der Eltern durch das Kreisjugendamt oder die Gemeinde ist daher nicht vorgesehen.

 

Im Hinblick auf die Betreuungsangebote in den Kitas während der Schließungszeiten in den Ferien hat das zuständige Kreisjugendamt mitgeteilt, dass die vom Land gewünschte Möglichkeit einer Notbetreuung in Havixbeck bereits über die bestehenden Regelungen zur Ferienöffnung der Einrichtungen gewährleistet ist. Die Kitas in Havixbeck schließen parallel mit der OGS seit Jahren in der 2. Ferienhälfte. Zur Aufrechterhaltung der Notbetreuungsmöglichkeit sind jedoch im Wechsel 2 Einrichtungen in der 1. Hälfte geschlossen, so dass in der 2. Ferienhälfte dieses Betreuungsangebot besteht (im Jahr 2020 werden das Familienzentrum Janusz Korczak und die Kita St. Georg diese Funktion übernehmen). Durch diese Möglichkeit ist in Havixbeck aller Voraussicht nach ausreichend Kapazität vorhanden, die Kinder im Rahmen der Notbetreuung zu versorgen.

Heute hat das Kreisjugendamt ergänzend mitgeteilt, dass die Regelung „Notbetreuung“ eng auszulegen sei und nur dann stattfinden sollte, wenn eine anderweitige Betreuung tatsächlich nicht möglich ist und dies durch entsprechende Belege (insbes. des Arbeitgebers) nachgewiesen wird.

 

In der kommunalen Kita ist nicht vorgesehen, weitere Kapazitäten für eine Notbetreuung über das bestehende Maß hinaus zu entwickeln. Durch den eingeschränkten Regelbetrieb ist aufgrund der Coronaschutzregeln der Personalbedarf für die Betreuung höher, denn die gebildeten Gruppen (Settings) müssen immer von den gleichen Erzieherinnen und Erziehern betreut werden. Ein bedarfsgerechter Austausch innerhalb der Gruppen kann nicht mehr stattfinden. Darüber hinaus ist aufgrund einer z. Zt. nicht besetzten Stelle die Belastungssituation des Teams aktuell höher als vor der Corona-Pandemie.

Im Übrigen bestehen Urlaubsansprüche, die im Falle einer Nichtgewährung in den Sommerferien dazu führen, dass die Personalstärke während der nachfolgenden Regelöffnungszeiten verringert sind, wenn der Urlaub dann genommen werden muss.

 

Zur OGS-Situation kann ich in Abstimmung mit dem Caritas-Verband als Träger mitteilen, dass aktuell in der regulären Ferienbetreuung in der 1. Ferienhälfte rd. 40 Kinder der insgesamt 180 Kinder angemeldet worden sind. Auch beim Caritas-Verband bestehen keine personellen Ressourcen, um in der Schließungszeit zusätzliche Angebote zu machen. Dies würde dann auch dazu führen, dass Urlaub, der in den Sommerferien nicht genommen werden kann, in der Zeit des Regelbetriebes die Personalstärke verringert.

 

Zusammenfassend kann nach heutigem Kenntnisstand festgestellt werden, dass für eine Notbetreuung der Kita-Kinder gesorgt ist. Sollten hier Engpässe entstehen, sind in Verbindung mit dem Kreisjugendamt  Alternativlösungen zu entwickeln.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass die bestehenden Betreuungsstrukturen ausreichen, um im Bedarfsfall Angebote für Kita-Kinder vorzuhalten. Ferner nimmt er bedauernd zur Kenntnis, dass eine in den Schließungszeiten der OGS gewünschte Betreuung von Grundschulkindern aktuell nicht darstellbar ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja            nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen: entfällt

 

 

 

Klaus Gromöller