Betreff
Eintrittsmodalitäten Freibad
Vorlage
VO/049/2020
Aktenzeichen
FB I
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Der Dringlichkeitsbeschluss vom 28.05.2020 erfolgte um im Rahmen der Badöffnung zum 04.06.2020 zunächst auf die Nutzung von Saison- und Jahreskarten sowie auf die Ferientickets zu verzichten. Die Entscheidung wurde getroffen, da die weiteren Entwicklungen der pandemischen Lage auf Grund der ersten Lockerungen für Freibäder zum 20.05.2020 nicht absehbar waren. Es war davon auszugehen, dass bei steigenden Infektionszahlen eine erneute Schließung die Folge wäre. Die Bürgerinnen und Bürger sollten aus Sicht der Verwaltung nicht für eine Leistung bezahlen, die Ihnen dann ggf. nicht zur Verfügung gestellt werden würde. Eine Rückabwicklung der Saisonkarten wäre dann ein zu hoher Aufwand gewesen. Die Rückerstattung der bereits vereinnahmten Saisonkarten wurde ermöglicht. Hierbei handelte es sich insgesamt um ca. 20 Karten.

 

Die Ungewissheit, wie sich die Infektionszahlen weiterentwickeln, ist zwar zum heutigen Zeitpunkt ähnlich, jedoch zeigen die Entwicklungen der vergangenen vier Wochen, dass das Infektionsgeschehen trotz weiterer Lockerungen aktuell rückläufig ist und davon auszugehen ist, dass eine Öffnung des Freibades auch dauerhaft bis zum Ende der Freibadsaison im September möglich sein wird. Eine jederzeitige Schließung auf Grund von wieder steigenden Infektionszahlen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.

 

Auch die Umsetzung des Hygienekonzeptes für das Freibad Havixbeck hat sich mittlerweile gut eingespielt. Es zeigt sich, dass die Bürgerinnen und Bürger trotz Corona das Freibad besuchen möchten. Auch diese Punkte konnten erst nach der Aufnahme des Betriebes beurteilt werden.

 

Die Nutzung der Online-Anmeldung hat sich zur Vermeidung gesundheitsgefährdender Warteschlangenbildung im Eingangsbereich bewiesen. Für die Personen, die nicht über einen Internetzugang oder einen Drucker verfügen, und die Online-Buchung auch nicht über die Hilfe von Freunden, Bekannten oder Nachbarn ermöglichen können, wurden individuelle Lösungen gefunden. Hierzu reichte stets ein Telefonat oder ein Gespräch mit den Badmitarbeitern.

 

Auf Grund der weiteren Lockerungen durch die Corona-Schutzverordnung vom 16.06.2020 wird es nunmehr auch möglich sein 600 Badegästen gleichzeitig Zutritt zum Bad zu gewähren.

 

Unter Berücksichtigung der v.g. Aspekte und der aktuellen Entwicklungen konnten die bisherigen Regelungen hinsichtlich der Eintrittsmodalitäten überdacht und angepasst werden.

 

Aus diesem Grunde kann die durch den Dringlichkeitsbeschluss bestätigte Regelung befristet werden und zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Verkauf von Saison- und Jahreskarten, sowie von Ferientickets fristgerecht zu den Sommerferien wieder ermöglicht werden.

 

Der Verkauf der Saison- und Jahreskarten, sowie der Ferientickets ist jedoch ausdrücklich auf eigene Gefahr auszurichten, da keine Gewähr des Zutritts gegeben werden kann, falls z.B. die maximale Besucherzahl erreicht worden ist oder eine jederzeitige Schließung des Bades z.B. durch Verordnung möglich ist.

 

Statt auf den Erwerb von Saison-/Jahreskarten kann natürlich weiterhin auf Tageseintritte, sowie auf die Zehnerkarten zurückgegriffen werden, um nur für die tatsächliche Nutzung des Bades zu bezahlen, wie es auch mit dem Dringlichkeitsbeschluss vom 28.05.2020 gedacht war.

 

Der Gebührentarif entspricht dem der aktuellen Satzung für die Bäder der Gemeinde Havixbeck.

 

Der Verkauf der Saison-/Jahreskarten und Freibadkarten wird vorrangig online auf Bestellung erfolgen. Bürgerinnen und Bürger ohne Internetanschluss können das Formular auch telefonisch anfordern. Um zu den Ferien kurzfristig einen Verkauf zu ermöglichen wird aktuell an einer entsprechenden Lösung gearbeitet.

 

Die Öffnungszeiten bleiben wie bisher im Hygieneplan aufgenommen bestehen. D.h. eine Öffnung vor 11 Uhr kann auf Grund Personalmangels nicht ermöglicht werden. Dies liegt insbesondere an den Hygieneauflagen durch das Land NRW. Diese sehen eine mehrmalige Desinfektion der Anlagen sowie der Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregelungen vor. Darüber hinaus ergibt sich durch die Dokumentationsverpflichtungen zusätzlicher Personalbedarf, der bereits schon jetzt zu erhöhten Personalkosten führt.

 

Die Erfahrung der letzten Wochen zeigt, dass es sich bei den Frühschwimmern um eine Gruppe von ca. 20 Personen handelt, die vornehmlich aus Seniorinnen und Senioren besteht, die nunmehr zu einer späteren Uhrzeit ihre Bahnen ziehen.

 

Hinweis:

Auch bei dem Verkauf von Saison-/Jahreskarten und Ferientickets bleibt eine Online-Reservierung weiterhin erforderlich um den Regelungen der einfachen Rückverfolgbarkeit gem. § 2a der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO NRW)) gerecht zu werden.

 

Beschlussvorschlag 

 

Die Dringlichkeitsentscheidung zur Öffnung des Freibades vom 28.05.2020 wird bis zum 25.06.2020 befristet.

 

Ab dem 26.06.2020 werden auch wieder die Saison- und Jahreskarten, sowie die Ferientickets für die Freibadsaison 2020 angeboten. Der Verkauf erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr, da keine Gewähr des Zutritts gegeben werden kann, falls die maximale Besucherzahl erreicht worden ist oder eine jederzeitige Schließung des Bades z.B. durch Verordnung möglich ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:                           ja

 

Finanzielle Auswirkungen

Für das Haushaltsjahr 2020 wurden Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten (Eintrittsgelder) in Höhe von 50.500,00 € kalkuliert. Die Kalkulation der Eintrittsentgelte unter Berücksichtigung unterschiedlicher Alternativszenarien und Berücksichtigung der Corona-Bedingungen ist der Anlage beigefügt. Das oben dargestellte Szenario (Alternative C in der Kalkulation) führte nach ersten Kalkulationen zu einer Verschlechterung der Erträge um rund 20.000,00 €. Unter Berücksichtigung der neuesten Lockerungen vom 16.06.2020 ist von einer Verschlechterung von nunmehr rund 10.000,00 € auszugehen.

 

 

 

 

Klaus Gromöller