Betreff
Genehmigung eines weiteren Dringlichkeitsbeschlusses zum Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich für die Monate Juni und Juli 2020
Vorlage
VO/047/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Im Zuge der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen seit dem 16. März 2020 ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) ausgesprochen. Zugleich hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, ebenfalls mit Datum vom 16. März 2020, die Entscheidung getroffen, den Unterrichtsbetrieb an den Schulen im gleichen Zeitraum einzustellen. Dies betrifft auch die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich.

 

Ab Anfang Mai 2020 wurde dann die Begleitung der Schülerinnen und Schüler teilweise und ab dem 15.Juni 2020 wieder in eine reguläre Betreuung, und zwar auch ohne Notbetreuung ab dem 15.06.2020 zurückgeführt.

 

Hierzu haben sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände darauf geeinigt, die 50 %igen Beitragsausfälle für die Monate Juni und Juli 2020 je zur Hälfte zu übernehmen. Die anderen 50 % der Beiträge haben die Eltern zu entrichten.

 

Mit dem Dringlichkeitsbeschluss vom  10.06.2020 hat der Bürgermeister zusammen mit zwei  Ratsmitgliedern die Entscheidung zum Verzicht auf Erhebung des 50 %igen OGS-Elternbeitrages für die Monate Juni und Juli 2020 gefasst (s. Anlage 1 zu dieser VO 047/2020).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 10.06.2020 zur Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für die Monate Juni und Juli 2020, und zwar mit zu je 50 % des maßgeblichen Elternbeitrages.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

Für die Monate Juni und Juli 2020 sind Mindereinnahmen in Höhe von 19.000 € zu erwarten. Mit einer Übernahme von Einnahmeausfällen kann dieses Defizit um 9.500 € verringert werden, so dass bei der Gemeinde Havixbeck für das Produkt 0302, Betreuung von Grundschulkindern, Mindereinnahmen in Höhe von 9.500 € für die Monate Juni und Juli 2020 verbleiben.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller