Begründung
Im Zuge der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen seit dem 16. März 2020 ein Betretungsverbot
für Kinder und Eltern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung,
Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und
„Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) ausgesprochen.
Zugleich hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, ebenfalls mit Datum vom
16. März 2020, die Entscheidung getroffen, den Unterrichtsbetrieb an den
Schulen im gleichen Zeitraum einzustellen. Dies betrifft auch die Betreuung der
Schülerinnen und Schüler der Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich.
Ab Anfang Mai 2020 wurde dann die Begleitung der Schülerinnen und Schüler teilweise und ab dem 15.Juni 2020 wieder in eine reguläre Betreuung, und zwar auch ohne Notbetreuung ab dem 15.06.2020 zurückgeführt.
Hierzu haben sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände darauf geeinigt, die 50 %igen Beitragsausfälle für die Monate Juni und Juli 2020 je zur Hälfte zu übernehmen. Die anderen 50 % der Beiträge haben die Eltern zu entrichten.
Mit dem Dringlichkeitsbeschluss vom 10.06.2020 hat der Bürgermeister zusammen mit zwei Ratsmitgliedern die Entscheidung zum Verzicht auf Erhebung des 50 %igen OGS-Elternbeitrages für die Monate Juni und Juli 2020 gefasst (s. Anlage 1 zu dieser VO 047/2020).
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 10.06.2020 zur
Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für die Monate Juni und Juli 2020,
und zwar mit zu je 50 % des maßgeblichen Elternbeitrages.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Für die Monate Juni und Juli 2020 sind Mindereinnahmen in Höhe von 19.000 € zu erwarten. Mit einer Übernahme von Einnahmeausfällen kann dieses Defizit um 9.500 € verringert werden, so dass bei der Gemeinde Havixbeck für das Produkt 0302, Betreuung von Grundschulkindern, Mindereinnahmen in Höhe von 9.500 € für die Monate Juni und Juli 2020 verbleiben.
Klaus Gromöller