Betreff
Schaffung einer Stelle für einen Bundesfreiwilligen (Bufdi) an der Anne-Frank-Gesamtschule für das Schuljahr 2020/2021
Vorlage
VO/046/2020
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

s. Vorlage VO/069/2019. Auf der Grundlage dieser Vorlage hat der Gemeinderat erstmalig für das Schuljahr 2019/2020 die Einrichtung einer Stelle für einen Bufdi an der AFG beschlossen und die notwendigen Haushaltsmittel hierfür bereitgestellt.

 

Leider ist es im laufenden Schuljahr nicht gelungen, einen Bewerber für diese Tätigkeit zu gewinnen, so dass die Stelle bisher unbesetzt bleiben musste.

 

Erfreulicherweise hat sich nunmehr die Möglichkeit ergeben, dass eine Schülerin der AFG, die gerade ihr Abitur macht, Interesse an der Bufdi-Stelle hat, so dass sie für das kommende Schuljahr besetzt werden kann.

 

Nunmehr hat Herr Dr. Habbel darum gebeten, für das kommende Schuljahr 2 Stellen einzurichten. Er begründet dies  insbesondere damit, dass das geplante Tätigkeitsfeld der Bufdis insbesondere in der Unterstützung der Lehrkräfte bei der Betreuung von Kindern mit festgestelltem Förderbedarf besteht. Hierzu führt er aus, dass aktuell die der Schule aufgrund der beschulten Kinder mit Förderbedarf zustehenden Sonderpädagogen Stellen durch das Land NRW nicht auch nur ansatzweise tatsächlich besetzt sind. Er führt dazu aus:

 

„Wir suchen also dringend nach einer Lösung, wie wir der Herausforderung einer inklusiven Schule in Havixbeck gerecht werden können. Dabei möchte ich betonen, dass wir alle Kinder mit Förderbedarf aus Havixbeck und Billerbeck aufnehmen; diese machen den Großteil der inklusiv zu beschulenden SchülerInnen aus.

 

Ein Schritt zu dieser Lösung eröffnete sich am Wochenende, als sich eine weitere Schülerin unserer Schule um die Stelle des Berufsfreiwilligendienstes bewarb. Die junge Frau war Schülersprecherin und sitzt aktuell in Abiturprüfungen. Ich schätze sie sehr und würde ihr (und der AFG) gerne die Chance geben, ihr diesen Dienst an der AFG anzubieten.

Meine Idee: die Gelder, die Havixbeck in diesem Schuljahr nicht für die BuFDi-Stelle ausgegeben hat, werden auf eine zweite Stelle für das kommende Schuljahr übertragen. So kommen auf den Schulträger keine zusätzlichen Kosten zu und die AFG hat einen Ansatz, wie wir mit der Herausforderung der Inklusion besser umgehen können.“

 

Der Argumentation von Herrn Dr. Habbel kann ich mich anschließen, obwohl mir dabei natürlich bewusst ist, dass die pädagogische Arbeit in den Bereich der inneren Schulangelegenheit und damit des Landes NRW fällt. Wie aber bereits im vergangen Jahr dargelegt, ist eine kurzfristige personelle Unterstützung im Hinblick  auf die Zuweisung von weiteren  Sonderpädagogen zur Sicherung der Betreuungsqualität der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf nicht erkennbar, so dass hier der Einsatz von Bufdis eine wertvolle Unterstützung der bereits an der Schule tätigen Pädagogen darstellt.

 

Da durch die konkrete Bewerbung einer Schülerin auch die Gewähr für eine zeitnahe Stellenbesetzung besteht, sollte diese Chance nicht ungenutzt bleiben.

 

Bei der Übernahme der anderweitig nicht gedeckten Kosten handelt es sich  um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Deshalb ist die Entscheidung über die Beschäftigung von Bufdis zeitlich auf das nächste Schuljahr zu begrenzen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung in Ergänzung des Beschlusses vom 4.7.2019 (TOP 23) für das Schuljahr 2020/2021 an der Einsatzstelle Anne-Frank-Gesamtschule 2 Bundesfreiwillige zu beschäftigen, die Funktion der Abrechnungsstelle zu übernehmen und die nicht durch Bundesmittel abgedeckten Mittel bereit zu stellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                        x             ja            nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Beim Produkt 0303 (Anne-Frank-Gesamtschule) sind je nach Alter der Bufdis die Zuschüsse in Höhe von rd. 3.500 € für Bewerber über 25 Jahre bzw. von 4.900 € für Bewerber unter 25 Jahren zuzüglich Fahrtkosten ergebnismindernd zu berücksichtigen.

Die für das Haushaltsjahr 2020 noch erforderlichen Beträge (5 Monate für 2 Personen unter 25 Jahre, weil beide Bewerberinnen unter 25 Jahre alt sind) stehen bei dem Produkt 0303 zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr  2021 sind sie entsprechend für 7 Monate zusätzlich zu veranschlagen. 

 

 

 

Klaus Gromöller