Begründung
s. bereits vorliegende VO/025/2020 mit Anlage und Protokoll über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.03.2020.
Der vom Haupt- und Finanzausschuss gefasste Dringlichkeitsbeschluss bedarf der Genehmigung durch den Gemeinderat.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses des Haupt- und
Finanzausschusses vom 25. März 2020, den Sperrvermerk unter dem Produkt 0802
Sportstätten der Investitionsnummer SPO-008 in Höhe von 16.670 € für die
Beregnungspumpe zum Teil aufzuheben.
Mit den damit zur
Verfügung gestellten Mitteln soll die Erneuerung der Beregnungspumpe entsprechend
durchgeführt werden.
Über die weitere
Aufhebung des Sperrvermerks für die Umrüstung der Flutlichtanlage, ist nach
Erhalt des Förderbescheids separat zu entscheiden
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
s. VO/025/2020
Klaus Gromöller