Betreff
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses zur Nutzung und Renovierung der Alten Schule Hohenholte
Vorlage
VO/042/2020
Aktenzeichen
III.3 632-04
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Siehe Verwaltungsvorlage VO/024/2020 mit Anlage und Protokoll über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.03.2020.

 

Der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gefasste Dringlichkeitsbeschluss bedarf der Genehmigung durch den Gemeinderat.

 

Beschlussvorschlag 

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.03.2020, mit folgendem Inhalt:

 

a)      Die Alte Schule Hohenholte soll weiterhin von den Vereinen als Ort der Begegnung, für Integration, für Vereinsangebote, für Kurse und Veranstaltungen genutzt werden können.

b)      In naher Zukunft ist nicht zu erwarten, dass weniger Wohnraum für geflüchtete Menschen benötigt wird. Sollte es die Wohnraumsituation zu einem späteren Zeitpunkt zulassen, wird dem Sportverein GSH ein ehemaliger Klassenraum für die Kindergruppe „Kleine Steppkes“ zur Verfügung gestellt.

 

c)       Die notwendigen Renovierungsarbeiten und die Akquise von Fördermitteln werden geprüft. Entsprechende Mittel werden gegebenenfalls in den Haushalt 2021 eingestellt.

d)      Für die Reaktivierung des Schulhofes wird eine Kostenbeteiligung bis zu 50 % der Kosten, maximal 1.500 €, in Aussicht gestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Siehe Verwaltungsvorlage VO 024/2020.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller