Betreff
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses zur Stellenplanänderung im Tiefbaubereich
Vorlage
VO/041/2020
Aktenzeichen
FB I
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Die Neubesetzung der Stelle des Tiefbau-Technikers war auch nach mehrfacher Ausschreibung nicht möglich.

 

Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 25.03.2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Umwandlung der Stelle Tiefbau Techniker EG 9 in eine Dipl-Ing.-Stelle EG 11 gefasst. Die Dringlichkeit ergab sich hier auf Grund der dringenden Wiederbesetzung der Stelle.

 

Diese Entscheidung ist gemäß § 60 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Ich empfehle die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses. Die Stelle kann auf Grund der Umwandlung nunmehr zum 01.10.2020 neu besetzt werden.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.03.2020, die Umwandlung der Stelle Tiefbau Techniker EG 9 in eine Dipl.-Ing.-Stelle EG 11.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die aktuelle Kalkulation der Personalkosten sieht für diese Stelle einen Ansatz von 52.367 € für das Haushaltsjahr 2020 vor. Auf Grund der erst späten Wiederbesetzung zum 01.10.2020 werden sich für die Stelle auch unter Berücksichtigung der Umwandlung zu EG 11 Kosten i.H.v. ca. 35.000 € ergeben. D.h. für das laufende Jahr wird sich eine Ersparnis ergeben. Die Mehrkosten für die Folgejahre können dann entsprechend in die Haushaltsplanung aufgenommen werden.