Begründung
Die Neubesetzung
der Stelle des Tiefbau-Technikers war auch nach mehrfacher Ausschreibung nicht
möglich.
Mit
Dringlichkeitsbeschluss vom 25.03.2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss die
Entscheidung über die Umwandlung der Stelle Tiefbau Techniker EG 9 in eine
Dipl-Ing.-Stelle EG 11 gefasst. Die Dringlichkeit ergab sich hier auf Grund der
dringenden Wiederbesetzung der Stelle.
Diese Entscheidung
ist gemäß § 60 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW dem Rat in der nächsten Sitzung zur
Genehmigung vorzulegen.
Ich empfehle die
Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses. Die Stelle kann auf Grund der
Umwandlung nunmehr zum 01.10.2020 neu besetzt werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses des Haupt- und
Finanzausschusses vom 25.03.2020, die Umwandlung der Stelle Tiefbau Techniker
EG 9 in eine Dipl.-Ing.-Stelle EG 11.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die aktuelle Kalkulation der Personalkosten sieht für diese Stelle einen Ansatz von 52.367 € für das Haushaltsjahr 2020 vor. Auf Grund der erst späten Wiederbesetzung zum 01.10.2020 werden sich für die Stelle auch unter Berücksichtigung der Umwandlung zu EG 11 Kosten i.H.v. ca. 35.000 € ergeben. D.h. für das laufende Jahr wird sich eine Ersparnis ergeben. Die Mehrkosten für die Folgejahre können dann entsprechend in die Haushaltsplanung aufgenommen werden.