Begründung
In den Vorjahren
wurden die notwendigen Ermächtigungsübertragungen jeweils mit Beschluss der
Haushaltssatzung verabschiedet. Da der Beschluss der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2020 bereits am 05.12.2019 erfolgte und zu diesem Zeitpunkt nicht
absehbar war, in welcher Höhe Ermächtigungsübertragungen notwendig sind, wurde
im Beschluss eine diesbezügliche Entscheidung für das Jahr 2020 angekündigt.
Mit
Dringlichkeitsbeschluss vom 27.04.2020 hat der Bürgermeister zusammen mit den
Fraktionsvorsitzenden die Entscheidung über die notwendigen Ermächtigungsübertragungen
aus dem Jahr 2019 nach 2020 gefasst. Die Dringlichkeit ergab sich hier auf
Grund der für den Jahresabschluss 2019 vorbereitenden Tätigkeiten, sowie durch
die Verpflichtung zur Begleichung der ausstehenden Rechnungsbeträge.
Diese Entscheidung
ist gemäß § 60 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW dem Rat in der nächsten Sitzung zur
Genehmigung vorzulegen.
Ich empfehle die
Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung des
Dringlichkeitsbeschlusses vom 27.04.2020 zur Übertragung der in der Anlage
befindlichen Tabelle dargestellten Auszahlungsermächtigungen in das
Haushaltsjahr 2020.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die in der Tabelle
(s. Anlage) dargestellten Auszahlungsermächtigungen erhöhen die investiven
Auszahlungen im Finanzplan 2020 entsprechend.