Betreff
Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses über die notwendigen Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2019 nach 2020
Vorlage
VO/039/2020
Aktenzeichen
FB I
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

In den Vorjahren wurden die notwendigen Ermächtigungsübertragungen jeweils mit Beschluss der Haushaltssatzung verabschiedet. Da der Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 bereits am 05.12.2019 erfolgte und zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar war, in welcher Höhe Ermächtigungsübertragungen notwendig sind, wurde im Beschluss eine diesbezügliche Entscheidung für das Jahr 2020 angekündigt.

 

Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 27.04.2020 hat der Bürgermeister zusammen mit den Fraktionsvorsitzenden die Entscheidung über die notwendigen Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2019 nach 2020 gefasst. Die Dringlichkeit ergab sich hier auf Grund der für den Jahresabschluss 2019 vorbereitenden Tätigkeiten, sowie durch die Verpflichtung zur Begleichung der ausstehenden Rechnungsbeträge.

 

Diese Entscheidung ist gemäß § 60 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Ich empfehle die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 27.04.2020 zur Übertragung der in der Anlage befindlichen Tabelle dargestellten Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2020.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die in der Tabelle (s. Anlage) dargestellten Auszahlungsermächtigungen erhöhen die investiven Auszahlungen im Finanzplan 2020 entsprechend.