Betreff
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses über den Gebührentarif des Freibades in Zeiten der Corona-Pandemie
Vorlage
VO/038/2020
Aktenzeichen
FB I
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Im Zuge der weiteren Lockerungen der von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 besteht ab dem 20.05.2020 wieder die Möglichkeit Freibäder unter einer Vielzahl von Hygienevorgaben und der Einhaltung der allgemeinen Abstandsregelungen für eine begrenzte Personenzahl zu öffnen.

 

Im Vergleich zu den sonst zulässigen 1.500 Gästen, dürfen nunmehr nur noch 400 Gäste gleichzeitig im Bad anwesend sein. Darüber hinaus ist die Erfassung der Kontaktdaten einschließlich der Benutzungszeiten (Betreten und Verlassen) zu dokumentieren und für 4 Wochen aufzubewahren.

 

Um diese Vorgaben unter Berücksichtigung der aktuellen Personalsituation verantwortlich umzusetzen, wird auf die Möglichkeit der Online-Reservierung zurückgegriffen.

 

Um dem Besucheraufkommen gerecht zu werden, werden in der Freibadsaison 2020 keine Saisonkarten und Ferientickets verkauft. Der Zutritt wird lediglich per Einzel- oder Zehnerkarte möglich sein. So kann gewährleistet werden, dass die Bürgerinnen und Bürger nur für die tatsächliche Nutzung des Bades bezahlen müssen.

 

Dem Anspruch auf Grund einer Saisonkarte Eintritt während der gesamten Badesaison zu erhalten kann nicht gewährleistet werden.

 

Aktuell ist es nicht absehbar, wie sich die weitere Situation entwickelt und ob es ggf. weitere Lockerungen oder ggf. wieder zum Lock down oder anderen Einschränkungen kommen wird. Dieser Ungewissheit sollte durch den Verzicht auf den Verkauf von Saisonkarten Rechnung getragen werden. Eine etwaige situationsbedingte Rückabwicklung und diesbezüglicher Mehraufwand wird vermieden.

 

Da sich hierdurch ein Eingriff in die Gebührensatzung ergibt, erfolgte diesbezüglich ein Dringlichkeitsbeschluss am 28.05.2020. Im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses wurde den anwesenden Ratsmitgliedern die Möglichkeit zur Beratung dieser Thematik gegeben. Eine Dringlichkeit ergab sich aus der geplanten Eröffnung des Freibades am 04.06.2020.

 

Diese Entscheidung ist gemäß § 60 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Ich empfehle die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses aus den v.g. Gründen.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 28.05.2020 zur Eröffnung der Badesaison 2020 des Freibades am 04.06.2020. Diese erfolgt abweichend der Gebührensatzung der Bäder der Gemeinde Havixbeck nur unter Nutzung von Einzel- und Zehnerkarten. Saison- und Jahreskarten, sowie Ferientickets werden in der Freibadsaison 2020 nicht angeboten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die bisher geplanten Erträge im Haushaltsjahr 2020 werden durch die Begrenzung der Personenzahl stark sinken. Durch den Verkauf von Einzel- und Zehnertickets kann dem zumindest geringfügig entgegengewirkt werden.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller