Begründung
Im Zuge der weiteren Lockerungen der von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 besteht ab dem 20.05.2020 wieder die Möglichkeit Freibäder unter einer Vielzahl von Hygienevorgaben und der Einhaltung der allgemeinen Abstandsregelungen für eine begrenzte Personenzahl zu öffnen.
Im Vergleich zu den sonst zulässigen 1.500 Gästen, dürfen nunmehr nur noch 400 Gäste gleichzeitig im Bad anwesend sein. Darüber hinaus ist die Erfassung der Kontaktdaten einschließlich der Benutzungszeiten (Betreten und Verlassen) zu dokumentieren und für 4 Wochen aufzubewahren.
Um diese Vorgaben unter Berücksichtigung der aktuellen Personalsituation verantwortlich umzusetzen, wird auf die Möglichkeit der Online-Reservierung zurückgegriffen.
Um dem Besucheraufkommen gerecht zu werden, werden in der Freibadsaison 2020 keine Saisonkarten und Ferientickets verkauft. Der Zutritt wird lediglich per Einzel- oder Zehnerkarte möglich sein. So kann gewährleistet werden, dass die Bürgerinnen und Bürger nur für die tatsächliche Nutzung des Bades bezahlen müssen.
Dem Anspruch auf
Grund einer Saisonkarte Eintritt während der gesamten Badesaison zu erhalten
kann nicht gewährleistet werden.
Aktuell ist es
nicht absehbar, wie sich die weitere Situation entwickelt und ob es ggf.
weitere Lockerungen oder ggf. wieder zum Lock down oder anderen Einschränkungen
kommen wird. Dieser Ungewissheit sollte durch den Verzicht auf den Verkauf von
Saisonkarten Rechnung getragen werden. Eine etwaige situationsbedingte
Rückabwicklung und diesbezüglicher Mehraufwand wird vermieden.
Da sich hierdurch
ein Eingriff in die Gebührensatzung ergibt, erfolgte diesbezüglich ein
Dringlichkeitsbeschluss am 28.05.2020. Im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses
wurde den anwesenden Ratsmitgliedern die Möglichkeit zur Beratung dieser
Thematik gegeben. Eine Dringlichkeit ergab sich aus der geplanten Eröffnung des
Freibades am 04.06.2020.
Diese Entscheidung
ist gemäß § 60 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW dem Rat in der nächsten Sitzung zur
Genehmigung vorzulegen.
Ich empfehle die
Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses aus den v.g. Gründen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung des
Dringlichkeitsbeschlusses vom 28.05.2020 zur Eröffnung der Badesaison 2020 des
Freibades am 04.06.2020. Diese erfolgt abweichend der Gebührensatzung der Bäder
der Gemeinde Havixbeck nur unter Nutzung von Einzel- und Zehnerkarten. Saison-
und Jahreskarten, sowie Ferientickets werden in der Freibadsaison 2020 nicht
angeboten.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die bisher
geplanten Erträge im Haushaltsjahr 2020 werden durch die Begrenzung der
Personenzahl stark sinken. Durch den Verkauf von Einzel- und Zehnertickets kann
dem zumindest geringfügig entgegengewirkt werden.
Klaus Gromöller