Betreff
Genehmigung von zwei Dringlichkeitsbeschlüssen zum Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Vorlage
VO/036/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Im Zuge der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen seit dem 16. März 2020 ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) ausgesprochen. Zugleich hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, ebenfalls mit Datum vom 16. März 2020, die Entscheidung getroffen, den Unterrichtsbetrieb an den Schulen im gleichen Zeitraum einzustellen. Dies betrifft auch die Betreuung von Kindern in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie in außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I. 

 

Für beide Betreuungsleistungen werden von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Beiträge erhoben.

 

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei den „Elternbeiträgen“ um Abgaben eigener Art. Die Landesregierung empfahl den beitragsberechtigten Kommunen, für den Monat April und Mai 2020 auf eine Erhebung der Kostenbeiträge für die Betreuung in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie in außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe zu verzichten. Die Landesregierung hat angekündigt, den Ertragsausfall zu 50% zu übernehmen.

 

Mit den Dringlichkeitsbeschlüssen vom 02.04. und 08.05.2020 hat der Bürgermeister zusammen mit den entsprechenden Ratsmitgliedern zwei Entscheidungen zum Verzicht auf Erhebung des OGS-Elternbeitrages für die Monate April und Mai 2020 gefasst (s. Anlage 1 zu dieser VO 036/2020). Eine Dringlichkeit war gegeben, da die Beiträge sonst bis zur Entscheidung in der nächsten Ratssitzung eingezogen worden wären und ein späterer Beschluss des Rates daher zu einem erheblichen Nachteil für die Gruppe der Betroffenen geführt hätte. Auch hätte eine Rückzahlung der 2 Monatsbeiträge einen erheblichen administrativen Aufwand nach sich gezogen.

 

Diese Entscheidungen sind gemäß § 60 Absatz I Gemeindeordnung NRW dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. 

 

Ich empfehle die Genehmigung dieser Dringlichkeitsbeschlüsse, weil der Einzug der Elternbeiträge eine besondere Härte bedeutet hätte, da für die Eltern zum einen keine oder eine nur sehr begrenzte Betreuung angeboten werden konnte und zum anderen die Eltern durch Homeoffice/Homeschooling, und zum Teil auch durch Einkommensausfälle besonders belastet waren und immer noch sind. In Teilen des Monats März und im April war die OGS nur für die Notbetreuung geöffnet und ab Mai 2020 im rollierenden System mit der Grundschule zusammen in eine Teilbetreuung übergegangen. So kann derzeit ein OGS-Kind nur ein- oder höchstens zweimal in der Woche die OGS besuchen, es sei denn es liegen die Ausnahmevoraussetzungen der maßgeblichen Verordnungen zum Besuch der Betreuungseinrichtungen vor. Diese Gruppe der notbetreuten Kinder schwankt aktuell zwischen 20 und 25 Schülerinnen und Schüler.

 

Zum heutigen Zeitpunkt gibt es noch keine Hinweise des Landes NRW, wie mit den Elternbeiträgen in den nächsten Monaten verfahren werden könnte. Sollte es zum Zeitpunkt der Ratssitzung hierzu Neuigkeiten geben, werde ich Sie informieren.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung der Dringlichkeitsbeschlüsse vom 02.04.2020 und vom 08.05.2020 zur Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für die Monate April und Mai 2020.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

Finanzielle Auswirkungen 

Für die Monate April und Mai 2020 sind Mindereinnahmen in Höhe von 38.000 € zu erwarten. Mit einer Übernahme von Einnahmeausfällen kann dieses Defizit um 19.000 € verringert werden, so dass bei der Gemeinde Havixbeck für das Produkt 0302, Betreuung von Grundschulkindern, Mindereinnahmen in Höhe von 19.000 € für die Monate April und Mai 2020 verbleiben.