Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Umrüstung der
Flutlichtanlagen auf eine energieeffiziente LED – Technik
Durch das neue
Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ wurden seitens der Vereine
verschiedene Anträge gestellt u.a. auch die Umrüstung auf eine
energieeffiziente LED – Technik der Flutlichtanlagen auf dem Kunstrasenplatz
(Sportanlage Havixbeck) und auf dem Sportplatz Hohenholte.
Da bereits die
gesamten Fördermittel des Förderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“
veranschlagt wurden, bittet der Gemeindesportbund die Umsetzung der o.g.
Maßnahme.
Für die Umrüstung
der bestehenden Anlagen stehen folgende Fördermittel zur Verfügung.
BMU-Förderung: ohne
Steuerung 20%, mit Steuerung 25%.
Die Antragsstellung
für die BMU-Förderung ist ganzjährlich möglich.
Das
Vergabeverfahren im Rahmen des beantragten Vorhabens kann erst nach Erhalt des
schriftlichen Zuwendungsbescheids begonnen werden.
Ein bereits
gestellter Antrag kann auch jederzeit zurückgezogen werden.
Seitens der
Verwaltung wurde bereits der Förderantrag gestellt.
Die
Zuwendungsfähige Gesamtausgaben für die Umrüstung beider Sportplätze liegt bei
92.000,00 € brutto.
Davon können voraussichtlich
23.000,00 € brutto (25%- Förderhöhe) an Fördermittel erlangt werden.
Darüber hinaus muss
die Beregnungspumpe am Sportplatz Hohenholte erneuert werden.
Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Beregnungspumpe belaufen sich auf 16.667,00 € brutto.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt, den Sperrvermerk unter dem Produkt 0802 Sportstätten der Investitionsnummer SPO-008 von 100.000
€ aufzuheben.
Für die damit zur
Verfügung gestellt Mittel soll die Umrüstung der Flutlichtanlagen, sowie die
Erneuerung der Beregnungspumpe entsprechend durchgeführt werden.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Mit der Umrüstung der Flutlichtanlagen auf eine energieeffiziente LED – Technik sowie die Erneuerung der Beregnungspumpe (Sportplatz Hohenholte) sind Bruttokosten in Höhe von 108.667,00 € verbunden.
Durch den Förderantrag „Umrüstung auf eine energieeffiziente LED – Technik“ kann die Maßnahme mit 23.000 € gefördert werden.
Im Haushaltsplan 2020 unter dem Produkt 0802 Sportstätten, sind die finanziellen Mittel von 100.000 € mit einen Sperrvermerk versehen worden.