Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Entscheidungen über beantragte Befreiungen bei genehmigungsfreien Bauvorhaben nach Bauordnung NRW
Vorlage
VO/022/2020
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Durch die Änderung der Landesbauordnung zum 1.1.2019 ist der Katalog der genehmigungsfreien Bauvorhaben erweitert worden, z. B. für Garagen und Wintergärten bis 30 m² Grundfläche. Trotz der Genehmigungsfreiheit ist es dabei geblieben, dass für die Bauvorhaben das materielle Recht in vollem Umfang zu beachten ist. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass gerade Wintergärten und Garagen oftmals im Widerspruch zu den Regelungen in der gemeindlichen Bauleitplanung stehen und nur dann zulässigerweise erreichtet werden dürften, wenn zuvor eine Befreiung erteilt worden ist. Nach den Neuregelungen der BauO NRW zum 1.1.2019 sind für diese Verfahren nunmehr die Gemeinden zuständig, wobei bisher die Zuständigkeit des Kreises gegeben war.

Die Fallzahlen für die einzelnen Gemeinden belaufen sich auf ca. 5 – 20  Fälle pro Jahr, wobei in Havixbeck eher von einer Fallzahl im einstelligen Bereich auszugehen ist. Der Aufwand der Gemeinde für die Vorbereitung und Durchführung dieses Verwaltungsverfahrens (Vorhaltung des Wissens für den Erlass der entsprechenden begünstigenden oder belastenden Verwaltungsakte einschließlich evtl. notwendiger Klageverfahren) ist durchaus nennenswert, insbesondere im Hinblick auf die geringe Fallzahl.

 

Der Kreis Coesfeld hat angeboten, im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Sinne des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit diese Aufgaben für die Gemeinden durchzuführen; der Kreistag hat den hierfür notwendigen Beschluss bereits in seiner Sitzung am 25.09.2019 gefasst (vgl. SV-9-1461 des Kreises Coesfeld).

 

In Anbetracht der geringen Fallzahlen und im Hinblick auf das vorzuhaltende Fachwissen bin ich der Auffassung, dass seitens der Gemeinde Havixbeck das Angebot des Kreises angenommen werden sollte. So kann erreicht werden, dass rechtssicher und unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes für die Bauwilligen in Havixbeck die notwendigen Entscheidungen bei genehmigungsfreien Bauvorhaben getroffen werden.  Als Planungsträgerin ist die Gemeinde bei der Herbeiführung der Entscheidungen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in jedem Einzelfall zu beteiligen.

 

Die vorgeschlagene Verfahrensweise entspricht einer transparenten, rechtssicheren und wirtschaftlichen Vorgehensweise. Die Kosten, die der Gemeinde in diesem Falle erspart bleiben (Personal- und Sachkosten) und die durch Gebühreneinnahmen nicht vollumfänglich gedeckt werden, übernimmt der Kreis Coesfeld.

 

Ich empfehle Ihnen daher, den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entsprechend der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Vereinbarungsfassung. 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Coesfeld zur Übertragung der Aufgabe der Entscheidung über Befreiungen bei genehmigungsfreien Bauvorhaben nach § 69 Abs. 3 BauO NRW 2018 entsprechend dem der VO/022/2020 als Anlage 1 beiliegenden Vereinbarungsentwurf.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja            x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Entfällt (Verwaltungsaufwand und Gebühreneinnahmen sind weiterhin dem Kreis Coesfeld zuzurechnen)

 

 

 

 

Klaus Gromöller