Betreff
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen
Vorlage
VO/133/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

 

 

 

Die bisherigen Beratungen in den Fachausschüssen sowie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.11.2019 brachten die in der Änderungsliste 02/2020 vom 28.11.2019 dargestellten Veränderungen im Ergebnis- und Finanzplan. Die Änderungsliste 02/2020 ist als Anlage 1 dieser Verwaltungsvorlage beigefügt. Die sich daraus ergebenden Veränderungen im Ergebnis- und Finanzplan sowie die aktualisierte Fassung der Haushaltssatzung können aufgrund personeller Engpässe erst unmittelbar in der Ratssitzung am 5.12.2019 vorgelegt werden.

 

 

Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkungen zum Stellenplan 2020 auf der Seite 337 des Haushaltsentwurfs und auf die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.11.2019 – TOP 19 -  verwiesen. Der aktualisierte Stellenplan wird am 5.12.2019 ebenfalls als Tischvorlage überreicht.

 

Das Haushaltsjahr 2019 ist zum Zeitpunkt der Ratssitzung noch nicht abgeschlossen. Sollte sich nach dem Jahresabschluss zeigen, dass die für investive Maßnahmen veranschlagten Ausgabeermächtigungen aufgrund von nicht vorhersehbaren Verzögerungen nicht vollständig in Anspruch genommen werden konnten und im nächsten Haushaltsjahr noch zur Verfügung stehen müssen, können gem. § 22 Abs. 1 KomHVO NRW Ermächtigungen für Auszahlungen übertragen werden. Der Bürgermeister hat hierzu mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragung zu regeln.

Rechtzeitig nach Beendigung der Jahresabschlussarbeiten werden Ihnen die hierzu notwendigen Informationen als Entscheidungsgrundlage vorgelegt.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Die Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen wird beschlossen. Grundlage der Satzung ist der aktualisierte Ergebnis- und Finanzplan sowie der aktualisierte Stellenplan gemäß den in der Ratssitzung am 5.12.2019 vorgelegten Fassungen.

 

Über gegebenenfalls notwendige Ermächtigungsübertragungen wird in der 1. Sitzungsfolge des Jahres 2020 entschieden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja

 

Finanzielle Auswirkungen

 

s. Haushaltssatzung 2020