Betreff
Bezuschussung von Vereinen, Verbänden und Organisationen im Haushaltsjahr 2020
Vorlage
VO/129/2019
Aktenzeichen
Fachbereich I
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

 

Verwaltungsvorstand und Gemeinderat sind sich darin einig, dass der Fortbestand der vorhandenen Vereins-, Verbands- und sonstigen Organisationsstrukturen als positiver Standortfaktor für den Ort durch eine weitgehende Fortführung der lfd. Vereinsbezuschussung gesichert werden soll. Gleichzeitig soll damit auch die Anerkennung der vielfach ehrenamtlich aktiven Menschen erfolgen. Neben der Gewährung von finanziellen Zuschüssen geschieht Vereinsförderung in Havixbeck seit vielen Jahren auch durch die größtenteils unentgeltliche Überlassung von gemeindeeigenen Gebäuden (insbesondere Sportplätze, Sporthallen, Forum und weitere Versammlungsstätten) an unterschiedliche Institutionen.

 

 

Laufende Bezuschussung:

 

Wie in  den Vorjahren sind  auch für 2020 die jährlich wiederkehrenden Zuschüsse unter Berücksichtigung von Änderungen (Mitgliederzahl) bzw. Anpassung an den geänderten Mindestbetrag auf vergleichbarem Niveau geplant worden (Siehe Übersichten auf den Seiten 43 und 44 des Haushaltsentwurfes 2020).

 

 

Einmalige Bezuschussung / erstmalige Beantragung von Zuschüssen:

 

Einige Organisationen haben für 2020 Anträge auf einmalige Bezuschussung gestellt oder überhaupt zum ersten Mal einen Zuschuss beantragt.

 

Die nachfolgend aufgeführten Anträge sind der Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt:

 

 

1.            GemeindeSportBund Havixbeck e.V. und Sportschützen Havixbeck e.V.

 

Der Gemeindesportbund beantragt die Gewährung des Pauschalbetrages von 25.000 EUR (siehe Anlage 1). Zusätzlich liegt ein Antrag der Sportschützen Havixbeck e.V. vor (siehe Anlage 2).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Gewährung des Pauschalbetrages für den GemeindeSportBund Havixbeck hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt und sollte daher für 2020 beibehalten werden.

 

Die Sportschützen Havixbeck sind Mitglied im GemeindeSportBund und beantragen die Gewährung eines Zuschusses für die Jugendarbeit und Energiekosten. Gemäß der Vereinbarung mit dem GemeindeSportBund ist eine Doppelförderung der Mitgliedsvereine nicht vorgesehen; der Antrag der Sportschützen ist daher abzulehnen.

 

 

2.            Salonorchester DaCapo Havixbeck e.V.

 

Das Salonorchester hat für das Jahr 2020 einen Zuschuss gemäß der personenbezogenen Förderung beantragt (siehe Anlage 3).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Lt. Richtlinien der Gemeinde Havixbeck zur Verteilung der Zuschüsse für Vereine, Verbände und sonstige Organisationen sollen die Zuschüsse in der Regel 100 EUR nicht unterschreiten. Aufgrund der mitgeteilten Mitgliederzahl schlägt die Verwaltung vor, dem Salonorchester den Mindestbetrag von 100 EUR zu gewähren.

 

 

3.            Fischereiverein Havixbeck e.V.

 

Der Fischereiverein Havixbeck e.V. beantragt einen einmaligen Zuschuss für die Anschaffung von 2 elektrisch betriebenen Wasserbelüftern (siehe Anlage 4).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Anschaffung der Wasserbelüfter förderungswürdig. Gleichzeitig ist aus Sicht der Verwaltung jedoch auch ein Eigenanteil durch den Fischereiverein zu erbringen.  Die Richtlinien der Gemeinde Havixbeck zur Verteilung der Zuschüsse für Vereine, Verbände und sonstige Organisationen sehen in der Regel einen maximalen Förderbetrag von 1.000 EUR vor. Unter Berücksichtigung der mitgeteilten Anschaffungskosten von 1.500 EUR würde dies einer Förderung von 2/3 der Kosten entsprechen; ein Kostenanteil von 1/3 wäre damit vom Fischereiverein zu erbringen. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Fischereiverein einen einmaligen Zuschuss von 1.000 EUR zu gewähren.

 

 

4.            Blasorchester Havixbeck von 1878 e.V.

 

Das Blasorchester hat einen Antrag auf  personenbezogene Förderung und einen Zweckzuschuss beantragt (siehe Anlage 5).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aufgrund der mitgeteilten Mitgliederzahl wäre dem Blasorchester ein Mindestbetrag von 100 EUR zu gewähren. Bezüglich der Betriebskosten ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde Havixbeck dem Jugendorchester Havixbeck seit Jahren einen Energiekostenzuschuss in Höhe von 4.960 EUR gewährt. Über die Höhe der tatsächlichen Energiekosten (Strom und Wasser) liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor; der Rechnung des Jugendorchesters waren entsprechende Nachweise offensichtlich nicht beigefügt. Ob der in der Rechnung ausgewiesene  Betrag daher angemessen ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Sofern die Gemeinde Havixbeck jedoch die Betriebskosten des Blasorchesters bezuschusst, wird indirekt der Energiekostenzuschuss der Musikschule entsprechend erhöht. Aus Sicht der Verwaltung hat das Blasorchester auch einen Eigenanteil an den entstehen Betriebskosten zu tragen. Wie bereits vorstehend ausgeführt, sehen die Richtlinien der Gemeinde Havixbeck zur Verteilung der Zuschüsse für Vereine, Verbände und sonstige Organisationen in der Regel einen maximalen Förderbetrag von 1.000 EUR vor. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Blasorchester für das Jahr 2020 einen Zuschuss von 1.000 EUR zu gewähren.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen im Jahr 2020 den Ausführungen dieser Verwaltungsvorlage entsprechend vorzunehmen bzw. abzulehnen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                          ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Haushaltsausführungen!

 

 

 

 

 

 

 

i.V.

Monika Böse