Begründung
Seit vielen Jahren arbeiten die Baumbergekommunen Billerbeck, Coesfeld, Nottuln, Rosendahl und Havixbeck in touristischen Fragen erfolgreich zusammen. Zuletzt wurde im vergangenen Jahr zur inhaltlichen Profilschärfung der Masterplan Tourismus 2026 mit externer fachlicher Beratung in einem breit angelegten Dialogprozess entwickelt und zur Grundlage der weiteren Zusammenarbeit gemacht (vgl. VO/129/2018).
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Masterplanes ist auch die Frage der Rechtsform für die zukünftige Zusammenarbeit untersucht und beraten worden. Bisher fehlt es trotz der ganz praktischen Zusammenarbeit im Alltag durch die Akteure vor Ort an einem solchen Regelwerk.
Der beiliegende Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Baumberge Tourismus“ ist unter Beteiligung der Bürgermeister/innen sowie der Touristiker erarbeitet worden. Einerseits wird der rechtliche Rahmen der Zusammenarbeit definiert, anderseits werden auch die Verantwortlichkeiten konkret benannt und geregelt.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist m. E. ein geeignetes Instrument für die formellen Rahmenbedingungen der zukünftigen Sacharbeit auf dem Gebiet des Tourismus und trägt dadurch zu einer weiteren Professionalisierung des Handels aller beteiligten Kommunen auf diesem Gebiet bei.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung
der kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Baumberge Touristik“ entsprechend der
der VO 128/2019 beigefügten Anlage 1, vorbehaltlich der Zustimmung der
Kommunen Cosfeld, Billerbeck, Nottuln
und Rosendahl.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Klaus Gromöller