Begründung
Gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der Gewässerunterhaltung decken. Für das Veranlagungsjahr 2020 ist eine neue Gebührenkalkulation erforderlich. Näheres ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2020“.
Als Gebührenmaßstab ist in der Satzung der Quadratmeter Grundstücksfläche zugrunde zu legen. Die Veranlagung in den Abgabenbescheiden erfolgt aus technischen Gründen wie bisher nach Grundstücksfläche in Ar (1 Ar = 100 Quadratmeter).
Die Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2020 führt bei der Veranlagung der versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:
Unterhaltungsverband Veranlagung je m²
IV Havixbeck-Roxel 2020: 0,016057 € (2019: 0,016126 €),
Münsterische Aa-Oberlauf 2020: 0,030193 € (2019: 0,025318 €),
Obere Stever 2020: 0,034310 € (2019: 0,032775 €),
Steinfurter Aa 2020: 0,036741 € (2019: 0,024616 €).
Die Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranla-gungsjahr 2020 führt bei der Veranlagung der nicht versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:
Unterhaltungsverband Veranlagung je m²
IV Havixbeck-Roxel 2020: 0,000166 € (2019: 0,000167 €),
Münsterische Aa-Oberlauf 2020: 0,000166 € (2019: 0,000140 €),
Obere Stever 2020: 0,000156 € (2019: 0,000170 €),
Steinfurter Aa 2020: 0,000076 € (2019: 0,000070 €).
Die zu beschließende Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck zur Umlage der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW ist als Anlage 2 beigefügt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung und in Kenntnis der als Anlage 1 beigefügten
„Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das
Veranlagungsjahr 2020“ vom 05.11.2019 die als Anlage 2 beigefügte Satzung.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Der insgesamt umzulegende kalkulatorische Aufwand erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um etwa 1,55 %.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Gebührenveränderungen (Erhöhung bzw. Senkung):
Unterhaltungsverband versiegelte Flächen nicht versiegelte Flächen
IV Havixbeck-Roxel - 0,43 % - 0,60 %,
Münsterische Aa-Oberlauf + 19,26 % + 18,57 %,
Obere Stever + 4,68 % - 8,24 %,
Steinfurter Aa + 49,26 % + 8,57 %.