Betreff
Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2020
Vorlage
VO/126/2019
Aktenzeichen
I 652-00
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der Gewässerunterhaltung decken. Für das Veranlagungsjahr 2020 ist eine neue Gebührenkalkulation erforderlich. Näheres ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2020“.

Als Gebührenmaßstab ist in der Satzung der Quadratmeter Grundstücksfläche zugrunde zu legen. Die Veranlagung in den Abgabenbescheiden erfolgt aus technischen Gründen wie bisher nach Grundstücksfläche in Ar (1 Ar = 100 Quadratmeter).

Die Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2020 führt bei der Veranlagung der versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:

Unterhaltungsverband                      Veranlagung je m²

IV Havixbeck-Roxel                             2020: 0,016057 €  (2019: 0,016126 €),

Münsterische Aa-Oberlauf                  2020: 0,030193 €  (2019: 0,025318 €),

Obere Stever                                      2020: 0,034310 €  (2019: 0,032775 €),

Steinfurter Aa                                     2020: 0,036741 €  (2019: 0,024616 €).

 

Die Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranla-gungsjahr 2020 führt bei der Veranlagung der nicht versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:

Unterhaltungsverband                      Veranlagung je m²

IV Havixbeck-Roxel                             2020: 0,000166 €  (2019: 0,000167 €),

Münsterische Aa-Oberlauf                  2020: 0,000166 €  (2019: 0,000140 €),

Obere Stever                                      2020: 0,000156 €  (2019: 0,000170 €),

Steinfurter Aa                                     2020: 0,000076 €  (2019: 0,000070 €).

Die zu beschließende Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck zur Umlage der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2020“ vom 05.11.2019 die als Anlage 2 beigefügte Satzung.

 

Finanzielle Auswirkungen:                           ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Der insgesamt umzulegende kalkulatorische Aufwand erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um etwa 1,55 %.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Gebührenveränderungen (Erhöhung bzw. Senkung):

Unterhaltungsverband                      versiegelte Flächen               nicht versiegelte Flächen

IV Havixbeck-Roxel                             -    0,43 %                               -    0,60 %,

Münsterische Aa-Oberlauf                  + 19,26 %                               + 18,57 %,

Obere Stever                                      +   4,68 %                               -    8,24 %,

Steinfurter Aa                                     + 49,26 %                               +   8,57 %.