Begründung
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 die Vergabegrenzen für Leistungen, die aus den Förderkulissen Gute Schule 2020 und Kommunalinvestitionsfördergesetz finanziert werden, aufgehoben. In dieser Ratssitzung wurde auch beschlossen, die Mittel aus dem Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsfördergesetzes in Höhe von 540.585 € in den Erweiterungsbau zu investieren.
Dem Grunde nach wäre der Bürgermeister damit legitimiert, die Vergabekriterien des Fördergebers bei den Leistungsvergaben zu berücksichtigen.
Da es sich bei dieser Maßnahme jedoch um ein großes Ausgabenpaket handelt, sollte der Beschluss für die Aufhebung der Vergabegrenzen gemäß der kommunalen Vergabeordnung gesondert gefasst werden. Damit erhalten wir auch dem Fördergeber gegenüber eine eindeutige Rechtslage. Der Beschlussvorschlag unter a) stellt damit lediglich eine Bestätigung des bestehenden Beschlusses dar und ist hier nur der Form halber und zur Abgrenzung zum Beschlussvorschlag b) ergänzend aufgeführt.
Für die Erweiterung der Schule kann mit ca. 25 Gewerken
gerechnet werden, deren jeweiliger Auftragswert deutlich über 30.000 € liegen
wird. Darüber hinaus müssen gfls. Nachträge beauftragt werden, die die
kommunalen Vergabegrenzen übersteigen. Die Ausschreibungen und Vergaben sollen
möglichst im Frühjahr bis zum Sommer 2020 realisiert werden, um rechtzeitig mit
der Baumaßnahme zu beginnen. Der in Frage kommende Vergabetermin für den
Gemeinderat könnte dann nur der 2. April 2020 sein. Es erscheint unrealistisch,
sämtliche erforderlichen Vergabe auf diesen Termin zu koordinieren. Aus diesem
Grund sollte der Handlungsspielraum für die Vergaben ausgeweitet werden. Es ist
selbstverständlich, dass Vergaben nur dann getätigt werden dürfen, wenn sie das
Gesamtbudget nicht übersteigen.
Beschlussvorschlag
a)
Der
Bürgermeister wird ermächtigt, die Vergaben der verschiedenen Baumaßnahmen, die
aus den Förderkulissen Gute Schule 2020 und Kommunalinvestitionsfördergesetz
finanziert werden, unter der Berücksichtigung der Vergabekriterien des
Fördergebers durchzuführen. Die Vergabegrenzen der kommunalen Vergabeordnung
werden für diese Aufträge aufgehoben.
b)
Der
Bürgermeister wird ermächtigt, die Vergaben für Leistungen zur Erweiterung der
Anne-Frank-Gesamtschule unter Berücksichtigung der Vergabekriterien des Landes
NRW zu vergeben. Die Vergabegrenzen der kommunalen Vergabeordnung werden für
diese Aufträge aufgehoben.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.