Betreff
Verkehrssicherheit an der Schützenstraße im Bereich der DRK-Kita Naturreich
Vorlage
VO/114/2019
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

s. anliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8.10.2019 (Anlage 1)

und anliegenden Antrag der Fachberatung des DRK vom 9.10.2019 (Anlage 2).

 

Beide Anträge weisen auf die zurzeit aus Sicht der Eltern und des Trägers der Kita unbefriedigende Situation bei der Querung der K 51 hin. Wegen des nur einseitig vorhandenen Geh- und Radweges ist die Kreisstraße von allen Eltern, die ihre Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Kita bringen, zu queren.

 

Im Vorfeld der Betriebsaufnahme ist mit den zu beteiligenden Fachstellen (Straßenverkehrsamt, Kreispolizeibehörde und Kreisstraßenbauamt) die Situation vor Ort überprüft worden. Wegen der sehr guten Sichtverhältnisse im Bereich der Einfahrt zur Kita ist seinerzeit lediglich die Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h angeordnet worden; evtl. notwendige weitere Sicherungsmaßnahmen sollten zunächst nicht umgesetzt werden, weil die Erfahrungen mit der Querungssituation auch unter Einbeziehung von Radarüberwachungen abgewartet werden sollte.

 

Die beiden in etwa gleichlautenden Anträge sind nunmehr Anlass, die Situation erneut unter dem Gesichtspunkte der Gefährdungsreduzierung zu überprüfen. Da die gewünschten Sicherungsmaßnahmen nicht von der Gemeinde in eigener Zuständigkeit umgesetzt werden können, sollten zeitnah mit den zu beteiligenden Fachstellen die erforderlichen Maßnahmen abgestimmt werden. Die Terminkoordination ist bereits in die Wege geleitet.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Verwaltung zu beauftragen, im Sinne des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8.10.2019 und des Antrages der Fachberatung des DRK vom 9.10.2019 mit den zu beteiligenden Fachbehörden die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Einfahrt zur Kita Naturreich an der K 51 zu erreichen. 

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja        x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

da zurzeit noch nicht feststeht, welche konkreten Maßnahmen seitens des Straßenverkehrsamtes angeordnet werden und ob dann auch bauliche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, ob und ggfls. in welchem Umfang für die Gemeinde Kosten entstehen werden.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller