Betreff
Neukonzeption der Schul- und Gemeindebibliothek
Vorlage
VO/111/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Bereits mit den Ratsvorlagen VO/077 und VO/078 aus 2019 hat die Verwaltung über die Notwendigkeit der Neuausrichtung der Schul- und Gemeindebibliothek berichtet und erste Schritte zur Umsetzung dargelegt und dabei auch auf die Mittelbereitstellung für das Jahr 2020 hingewiesen. Erst mit der Vorstellung des neuen Konzepts (Anlage 1 zu dieser VO) ist der Rat der Gemeinde Havixbeck in der Lage, eine endgültige Entscheidung zur Umsetzung eines neuen Konzepts für die Schul- und Gemeindebibliothek zu treffen. Welche konkreten Maßnahmen in welchem Zeitraum umzusetzen sind, ist insbesondere unter Punkt 6 des Konzepts erläutert. Dort sind die Handlungsfelder mit ihren Zielen, Maßnahmen, Zeitraum und Messmethoden aufgeführt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Schule und Sport vom 24.09.2019 wurden die o.g. Ratsvorlagen bereits beraten. Es wurden in dieser Sitzung erneut die Relevanz bzw. die Unterschiede des Ehren- und Hauptamts in der Bibliothek hinterfragt und diskutiert und die Stärkung des Ehrenamts vorgeschlagen.

 

Hierzu möchte ich anmerken, dass mit der Führung einer Bibliothek ausschließlich im Ehrenamt, die Verbindlichkeit und Zusage einer verlässlichen kommunalen Einrichtung aufgegeben wird, die den freien Zugang zu Information und Medien mit arbeitsvertraglich abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen stets kontinuierlich garantiert.

 

Das Ehrenamt ist ein Ergebnis individueller Motivation und kann jederzeit aufgegeben werden, das liegt in der Natur einer Freiwilligenaufgabe. Eine professionelle und effiziente kommunale Bibliotheksarbeit braucht das Hauptamt, u.a. auch zur Anleitung des sehr nötigen und gewünschten Ehrenamts. Weitreichende Kenntnisse des Medien- und Informationsmarkts, der Informationstechniken, des Nachfrageverhaltens, der Verwaltung und der betrieblichen Steuerung machen eine kompetent aufgestellte kommunale Bibliothek aus. Dies ist allein mit dem Ehrenamt nicht zu leisten und würde dieses auch überfordern.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die ehrenamtlich geführte KÖB in Havixbeck und Hohenholte an insgesamt 10 Stunden in der Woche geöffnet ist und nicht die weitere Funktion einer Schulbibliothek zu erfüllen hat.

 

Über eine digitale Ausstattung, so wie sie zukünftig in der Schul- und Gemeindebibliothek zu finden ist, verfügt die KÖB nicht. Das Ehrenamt ist in der KÖB mit mehr Kompetenzen, als sonst im Ehrenamt üblich ist ausgestattet, und kann eigenverantwortlicher agieren, als dies im Ehrenamt in der kommunalen Bibliothek der Fall ist. Dies ist im Sinne der Handlungsfähigkeit der KÖB auch nachvollziehbar, es gibt dort kein Hauptamt. Hauptamtliche Unterstützung erfährt die KÖB durch eine Fachstelle im Bistum.

 

Herr Webering hat in der Sitzung vom 24.09.2019 darum gebeten, dass die letzte Stellungnahme der Fachstelle für Bibliotheken im Hinblick auf eine Kooperation mit der KÖB berücksichtigt werden möge. Die Verwaltung hat daraufhin um ein Gespräch mit der KÖB gebeten, um nochmals über Synergieeffekte einer Kooperation in den Austausch zu kommen. Die Leiterin der KÖB verweist in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse der Gespräche im Jahr 2016. Hier wurde festgehalten, dass „…..im Rahmen des bisherigen guten Miteinanders das ausleihbare Medienangebot weiter vorgehalten wird und eine über das informelle Maß hinausgehende Kooperation zurzeit nicht darstellbar ist.“[1] An dieser Aussage habe sich nichts geändert, daher bestehe keine Notwendigkeit weitere Gespräche zu führen, so die aktuelle Information der Leitung der KÖB.

 

Auch in der heute zu beratenden Neukonzeption der Bibliothek wird über eine Kooperation mit der KÖB keine Aussage getätigt. In dieser über ein Jahr andauernden, von externen fachkundigen Dozenten durchgeführten Fortbildung gab es keine Hinweise auf Handlungsoptionen für eine Zusammenarbeit. So ist zum derzeitigen Zeitpunkt festzuhalten, dass diese Handlungsoption nicht weiter verfolgt wird.

Mittlerweile liegt ein abgeschlossenes Ergebnis mit Handlungsempfehlungen aus der o.g. Fortbildung und damit eine Beratungsgrundlage vor. Frau Bräutigam stellt die wichtigsten Maßnahmen aus dem Konzept im anstehenden Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport vor.

 

Die bereits in der VO/077/2019 vorgestellten nötigen Veränderungsschritte sind hier nochmals eingefügt:

 

Als Ergebnis der modularen Fortbildung ist festzuhalten, dass sich die Bibliothek Veränderungen unterziehen und dabei auf die Bedürfnisse der Nutzer*innen zugehen sollte, um zukünftig ein modernes Bibliotheksangebot vorhalten zu können:

 

  • Als kommunaler Treffpunkt steht sie für alle bereit und soll zukünftig noch mehr ein Ort der Stärkung der Informations-und Medienkompetenzen werden.

 

  • Die Leseförderung wird ausgebaut, verbindliche Kooperationen mit den Kitas, der Grundschule und der Gesamtschule sind noch zu schließen. Letzte Veröffentlichungen über fehlende Sprachkompetenzen der Schüler*innen in der Primarstufe unterstreichen den Auftrag der Leseförderung in der Schul- und Gemeindebibliothek.

 

  • Neben diesen sehr konkreten Bildungs-Maßnahmen soll die Bibliothek auch Inspirationsquelle und Ort des Ausprobierens sein, ein sogenannter „Dritter Ort“, der neben der Arbeit und dem Zuhause mit guter Aufenthaltsqualität zum Bleiben einlädt.

 

  • Kulturelle Veranstaltungen gehören ebenso dazu und stärken zugleich Havixbeck als Kulturort.

 

  • Eine Mindestöffnungszeit von 20 Stunden, also zusätzliche 2,5 Stunden in der Woche, ermöglicht einen erhöhten Zugang für Nutzer*innen bei einer angestrebten Öffnungszeit am Samstag für Berufstätige und Familien. Insbesondere für Berufspendler, die Havixbeck in der Woche verlassen, soll mit diesem neuen Angebot die Bibliothek besser erreichbar werden.

 

Als positiver Nebeneffekt wird mit diesen neuen Öffnungszeiten auch der Zugang zu staatlicher Förderung möglich, mit deren Hilfe die Mitarbeiter*innen der Bibliothek weitere Unterstützungsangebote zur langfristigen Qualitätssicherung der Schul- und Gemeindebibliothek nutzen können.

 

  • Das Ergebnis der aktuellen Personalbedarfsberechnung von 3 Vollzeitstellen ist im Zusammenhang mit der Zielfindung um eine neue Ausrichtung der Bibliothek zu diskutieren und zu gewichten.“

 

Besonders hinweisen möchte ich auf das Erfordernis der Erweiterung der Öffnungszeiten auf 20 Stunden in der Woche, und zwar auch in den Schulferien. Neben der Verbesserung der zeitlichen Zugänglichkeit der Bibliothek für die Nutzer*innen, wird es zukünftig dann auch möglich sein, die von dem Land in Aussicht gestellte erweiterte Förderung der Bibliotheken im Land NRW in Anspruch zu nehmen. Die Förderzuwendungen und –maßnahmen, wie z.B. auch Fortbildungen können nur abgerufen werden, wenn der Schritt in die 20-stündige Öffnungszeit gegangen wird. Derzeit sind es 17,5 Wochenstunden. Für besonders wichtig halte ich auch die kontinuierliche Fortbildung der Mitarbeiter*innen in der Schul- und Gemeindebibliothek, denn damit wird die nötige Fachkompetenz für alle Bibliotheksaufgaben und zurzeit besonders für den Medienkompetenzrahmen bereitgestellt. Die Bezirksregierung Düsseldorf mit ihrer Fachstelle für Bibliotheken NRW bietet regelmäßig Fortbildungen für das breite Spektrum der Bibliotheksaufgaben an. Diese können die hauptamtlich Mitarbeitenden der Schul- und Gemeindebibliothek nur besuchen, wenn die Voraussetzung der 20-stündigen Öffnungszeit erfüllt ist.

Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Bibliotheken ist die Landesregierung NRW gerade aktiv. Der aktuelle Entwurf des Kulturförderplans NRW sieht folgende Maßnahmen für die Bibliotheken vor:

 

  • Förderangebote für die digitale Ertüchtigung, damit die vielfältige Funktion als Bildungs- und Informationszentrum und als kommunikativer Ort zeitgemäß und erfolgreich sichergestellt werden kann.

 

  • Prüfung des Erwerbs von landeseigenen E-Book Lizenzen durch das Land zugunsten der Einrichtungen.

 

  • Das Land wird einen von allen Bibliotheken nutzbaren Index kommunaler Bibliotheken entwickeln.

 

  • Mit dem bereits verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der kulturellen Funktion der öffentlichen Bibliotheken und ihrer Öffnung am Sonntag (Bibliotheksstärkungsgesetz) sollen die Bibliotheken Planungs-und Handlungssicherheiten erhalten.

 

Aus den vom Land NRW auf den Weg gebrachten Stärkungsmaßnahmen für die Bibliotheken lässt sich erkennen, dass es landespolitischer Wille ist, die Bibliotheken zu erhalten und vor allem ihre Neuausrichtung zu unterstützen.

 

In Anlehnung an die landespolitische Ausrichtung mit den geplanten Unterstützungsmaßnahmen der Bibliotheken und für den Mehrwert des Wohnortes Havixbeck empfehle ich den entsprechenden Beschluss einer Neukonzeption für die Schul- und Gemeindebibliothek, die auch mit einer Erweiterung der Öffnungszeiten einhergehen sollte.

 

Die Art und Weise und der Zeitpunkt der Umsetzung dieser neuen Öffnungszeiten wird die Bibliothek zusammen mit dem zuständigen Fachbereich II erarbeiten. Dies ist erst möglich, wenn sich die vollumfängliche Aufgabenbandbreite im Laufe des nächsten Jahres abbildet und Erfahrungen gesammelt werden konnten.

 

Dabei wird sich dann auch herausstellen, wie die neuen Aufgaben im Rahmen der bereits beschlossenen Digitalisierung und die in Abhängigkeit von dem noch zu treffenden Ratsbeschluss die dazukommende Neukonzeption mit dem dann vorhandenen Personalschlüssel umsetzbar sein werden.

 

Deswegen soll dieser Beschluss der Öffnungszeitenerweiterung als Option für die Bibliothek gefasst werden.

 

Die Entscheidung über die baldmögliche Weiterbesetzung der zweiten Stelle im Rahmen des Haushaltes 2020 mit seinem Stellenplan ist in diesem Zusammenhang ausschlaggebend, denn nur mit wenigstens dem derzeitigen Personalschlüssel von 1,05 Stellen können die neuen Aufgaben annähernd bewältigt werden. Unabhängig von dem Erhalt des personellen Status Quo, wird es erforderlich sein zu prüfen, wie eine adäquate personelle Ausstattung, mit Hilfe der Handlungsempfehlungen aus der Fortbildung, umgesetzt werden kann. In dem Konzept wird festgehalten, dass schon jetzt grundsätzlich 3 Vollzeitstellen für die anfallenden Aufgaben der Bibliothek benötigt werden (s. S. 15 des beiliegenden Konzeptes). Ob und wie die beiden weiteren Vollzeitstellen zu gegebener Zeit zu besetzen sein werden, ist im Hinblick auf die Doppelzuständigkeit der Bibliothek für Gemeinde und Schule gemeinsam mit der Anne-Frank-Gesamtschule zu entwickeln.

 

Daher schlage ich vor, spätestens mit den Beratungen des Haushalts 2021, eine Stellenüberprüfung für die Bibliothek vorzunehmen. Denn zu diesem Zeitpunkt können erste Aussagen zu dem tatsächlich benötigten Personalbedarf getätigt werden.

Mit dem Beschluss der Umsetzung einer Neukonzeption der Bibliothek werden für eine im Ort gut verankerte, verlässliche kommunale Kultureinrichtung in Havixbeck die nötigen Weichen für die Zukunft gestellt.

Havixbeck ist eine wachsende Kommune. Familien, Kinder, Schüler*innen, Singles und Paare und damit fast alle Bevölkerungsgruppen gehören zu Profiteuren einer gut aufgestellten öffentlichen kommunalen Bibliothek. Havixbeck unterstützt und verfestigt mit der Neuausrichtung der Bibliothek seinen Anspruch auf ein gutes Kultur-, Informations- und Bildungsangebot. Die Bibliothek steht mit ihrem offenen, kostenlosen Angebot besonders dann bereit, wenn andere Einrichtungen in Havixbeck ihre Pforten noch nicht geöffnet haben. Sie ist neben den weiteren Angeboten im Ort eine gute Ergänzung im Sinne eines Dritten Ortes und hält eine breite Palette von Angeboten bereit, die sich über Ausleihe, Information, digitale Recherche, Spiele, Kulturveranstaltungen und Kommunikationsmöglichkeiten erstreckt.



[1] Sitzung des Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport v. 06.09.2016

TOP 3.3

Gemeinsame Stellungnahme der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius St. Georg und der politischen Gemeinde Havixbeck zu Kooperationsmöglichkeiten der KÖB und der Schul- und Gemeindebibliothek

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die Ergebnisse aus den Workshops 1 - 4 zur Fortbildung „Den roten Faden finden - Wir entwickeln eine Bibliotheksstrategie“ zur Kenntnis und beschließt die stufenweise Umsetzung der Neukonzeption der Schul- und Gemeindebibliothek in Havixbeck. Für das Haushaltsjahr 2020 beschließt der Rat hierfür eine Mittelbereitstellung in Höhe von 8.000 € für Sachkosten zur Umsetzung der ersten Schritte in ein neues Konzept. Ebenso beschließt der Rat für das Jahr 2020 die Option der Erweiterung der Öffnungszeiten der Schul- und Gemeindebibliothek auf 20 Stunden in der Woche, einhergehend mit der Vorbereitung der Überprüfung der Personalausstattung im Laufe des Jahres 2020 für das Jahr 2021.

Finanzielle Auswirkungen:                            ja       

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Sachkosten im Jahr 2020 bei einer Neukonzeption bei dem Produkt 0404 Schul- und Gemeindebibliothek

 

8.000 € werden für erste Umsetzungsmaßnahmen eines angepassten Bibliothekskonzepts für das Jahr 2020 benötigt.

 

Im Einzelnen sind dies folgende Positionen:

Mehrausgaben Medienbeschaffung für ein adäquates Medienangebot   4000,00 €

 

Kulturveranstaltungen Bibliothek:                                                  2000,00 €

 

Gästebewirtung und Repräsentation im Zusammenhang mit einem kleinen Lesercafé (incl. Erstbeschaffung eines Kaffeevollautomaten)                             1700,00 €

 

Marketingmaßnahmen zur Steigerung der Nutzer*innenzahlen              300,00 €

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Ausgaben Sachmittel ab 2021:

3.000,00 €/ Jahr für Kulturveranstaltungen

   600,00 €/ Jahr für digitale Zeitschriftenabonnements/Lesercafé

1.200,00 € einmalig für Lesercaféausstattung (Möblierung)

1.500,00 € einmalig Möbel für „Chill-Ecke“

 

Ausgaben Medienetat ab 2022:

2022:  15.600,00 € plus 1.600,00 €

2024:  16.800,00 € plus 1.200,00 €

2026:  18.000,00 € plus 1.200,00 €

 

 

Klaus Gromöller