Betreff
Abwassergebühren für das Jahr 2020
Vorlage
VO/110/2019
Aktenzeichen
865-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Abwasserbeseitigung decken. Die Gebühren sind im Haushalt zu veranschlagen. Für den Haushalt 2020 ist eine Gebührenüberprüfung vorzunehmen. Diese liegt in Form einer Gebührenbedarfsberechnung dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 1 bei.

 

Der Beitrag an den Lippeverband für den Betrieb und die Unterhaltung der Kläranlage steigt im Jahr 2020 um 110.000€ auf 710.000€ an. Mit der Beitragsanpassung sollen insbesondere die Kapitalkosten für Tilgung und Zinsen der geplanten Erneuerungsmaßnahmen in Höhe von rd. 3,5 Millionen Euro finanziert werden.

 

In der Sitzung des Umweltausschusses am 18.09.2019 wurden von Vertretern des Lippeverbandes die auf der Kläranlage Havixbeck durchgeführten und geplanten Maßnahmen sowie die Kostenentwicklung anhand einer Power-Point-Präsentation vorgestellt (s. Anlage zum Protokoll UA/004/2019, TOP 7 im Ratsinformationssytem-online).

 

Aufgrund der Anhebung des Lippeverbandsbeitrages erhöhen sich die Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser in 2020 um 16 Cent je m³ Frischwasserverbrauch bzw. 1 Cent je m² abflusswirksame Fläche. Im Vergleich mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bleiben die Abwassergebühren weiterhin günstig (s. Anlage Gebührenvergleich).

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr 2020 und beschließt nach Beratung die 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck (Anlage 2). Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2020 zu übernehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                         ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Schmutzwassergebühr erhöht sich von 2,07 € auf 2,23 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch. Die Niederschlagswassergebühr steigt von 0,46 € auf 0,47 € je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche.