Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Siehe hierzu die
Präsentation Teil 1 der Kanalnetzübertragung, Bürgerinformationen vom
26.09.2019.
Die Gemeinde
Havixbeck verfügt über ein ca. 97 Kilometer langes Kanalnetz. Im Zuge der
Abwasserbeseitigungspflicht erfährt neben der Kanalreinigung und der optischen
TV-Inspektionen die „Kanalsanierung“ nicht nur wegen der Werterhaltung ihrer
unterirdischen infrastrukturellen Abwasserbeseitigungsanlagen einen sehr hohen
Stellenwert.
So sind es die
„Dichtheit, die Standsicherheit und die Betriebssicherheit“, die ein nach den
fachlich allgemein anerkannten Regeln der Technik betriebenes
Entwässerungssystem auszeichnen. Um diese Kriterien zu erfüllen sind nach
Feststellungen schadhafter Kanäle diese unter Berücksichtigung des
Schadenausmaßes in festgelegten Zeiträumen pflichtend zu sanieren.
Die in dem
Kanalsanierungsprogramm 2020 (Anlage 1- rot markiert) berücksichtigten 22
Haltungen mit ca. 959 m wurden die Kanalhaltungen mit der nach ISYBAU
(Zustandserfassung von Entwässerungssystemen) festgelegten Schadensklasse 4
„kurzfristig“ und 5 „sofortiger Handlungsbedarf“ klassifiziert.
Diese können in
geschlossener Bauweise in Form eines Schlauchliners saniert werden. Primär sind
hierbei die Mischwasserkanäle in der Gemeinde Havixbeck berücksichtigt.
Für die
veranschlagten Mittel von 100.000 € konnten in den Vorjahren im Schnitt ca. 345
m / ca. 7 Haltungen saniert werden
Aufgrund von den
notwendigen Vorarbeiten wie z.B. Stutzenanbindung, Fräsarbeiten etc. müssen im
Einzelnen die Haltungen nochmals geprüft und abschließend eine Auswahl
festgelegt werden.
Die in dem
Kanalsanierungsprogramm 2020 (Anlage 1- blau markiert) berücksichtigten 35
Haltungen mit ca. 1,2 km wurden die Kanalhaltungen mit der nach ISYBAU
(Zustandserfassung von Entwässerungssystemen) festgelegten Schadensklasse 4
„kurzfristig“ und 5 „sofortiger Handlungsbedarf“ klassifiziert.
Diese können in geschlossener Bauweise in Form von Ablagerungen, Wurzeleinwüchse fräsen und der punktuellen Reparatur von Rissen etc. saniert werden.
Für die
veranschlagten Mittel von 100.000 € konnten in den Vorjahren ca. 851 m / ca. 20
Haltungen saniert werden
In den Folgejahren
sollen weitere Kanalsanierungen unter Berücksichtigung des Straßenzustandes und
der hydraulischen Berechnungen erfolgen.
Zu gegebener Zeit
werden frühzeitig alle Gremien über die Sanierungsmaßnahmen informiert ggfls.
beteiligt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt das Kanalsanierungsprogramm 2020 auf Grundlage des als Anlage 1
beigefügten Lageplans.
Die finanziellen
Mittel in Höhe von 100.000,00 € für investive Maßnahmen (Kanalsanierungen) und
100.000,00 € für konsumtive Maßnahmen (Kanalreparaturen) werden im
Haushaltsplan 2020 unter dem Produkt 1106, Entwässerung und
Abwasserbeseitigung, veranschlagten Mitteln bereitgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Der Gemeinderat
beschließt das Kanalsanierungsprogramm 2020 auf Grundlage des als Anlage 1
beigefügten Lageplans.
Die finanziellen
Mittel in Höhe von 100.000,00 € für investive Maßnahmen (Kanalsanierungen) und
100.000,00 € für konsumtive Maßnahmen (Kanalreparaturen) werden im
Haushaltsplan 2020 unter dem Produkt 1106, Entwässerung und
Abwasserbeseitigung, veranschlagten Mitteln bereitgestellt.
Die zur Verfügung
gestellten Mittel dienen im Wesentlichen zur Erfüllung der Sanierungspflicht
sowie für die laufende Unterhaltung des gemeindlichen Kanalnetzes.