Betreff
Abfallgebühren 2020
Vorlage
VO/103/2019
Aktenzeichen
867-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.

Die Gebührensätze bedürfen der Anpassung.

Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich auf in:

  • Unternehmerkosten (Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den Wertstoffhofbetrieb).
  • Entsorgungs- und Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)
  • Personal- und Sachkosten (eigene Kosten der Gemeinde Havixbeck)
  • Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für den Wertstoffhof
  • Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof
  • Erlöse aus der Veräußerung von Wertstoffen

Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (abgeschlossenes Vorjahr)

 

Voraussichtliche Kostenentwicklung 2020 gegenüber 2019:

 

Nr.aus Kalkulation

Bezeichnung

2020

2019

Unterschied

2.1

Unternehmerkosten

464.000 €

412.000 €

52.000 €

2.2

Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis

547.716 €

531.533 €

16.183 €

2.3

Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck

90.767 €

90.003 €

764 €

2.4

Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen (Wertstoffhof)

34.989 €

36.204 €

-1.215 €

2.5

Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof

0 €

0 €

0 €

3.

Summe ansatzfähige Kosten

1.137.472 €

1.069.740 €

67.732 €

4.

abzüglich Erlöse

68.516 €

98.240 €

-29.724 €

5.

Feststellung d. betriebswirtschaftlichen Ergebnisses

24.322 €

81.673 €

-57.351 €

 

- ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in dem Kalkulationsjahr -

 

 

 

6.4

Umlagefähige Gesamtkosten

1.044.634 €

889.827 €

154.807 €

 

1.       Begründung der Kostenveränderungen:

  • Unternehmerkosten (s. Punkt 2.1, Seite 1 Gebührenkalkulation)

Ab dem 01.01.2019 ist gilt ein neuer Abfuhrvertrag. Die Gemeinden im Kreis Coesfeld haben gemeinsam mit dem Kreis Coesfeld, vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe (WBC) einen neuen Vertrag geschlossen. Die Vergütungssätze für die Abfalltonnenentleerung wurden in der Kalkulation berücksichtigt. Ebenfalls eingerechnet sind eine neue Preisanpassung zum 01.01.2020 im Bereich der Behälterbestandspflege sowie die gesetzlich zu zahlende Mautgebühr für den Transport der Wertstoffhofcontainer.

 

Aufgrund des Anstieges der zu entleerenden Behälter und der angegebenen Preisanpassung errechnet sich der ausgewiesene Unterschiedsbetrag i.H.v. 52.000 € für die Unternehmervergütung.

 

 

  • Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis Coesfeld (s. Punkt 2.2, S. 1 Gebührenkalkulation)

Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung beabsichtigt der Kreis Coesfeld, vorbehaltlich politischer Beschlüsse, zum 01.01.2020 die Gebührensätze für den Bioabfall zu erhöhen. Aufgrund der kalkulierten Mengensteigerungen beim Rest- bzw. Papiermüll und der entsprechend geplanten Gebühren des Kreises errechnet sich die ausgewiesene Erhöhung.

Die Sommer der vergangenen beiden Jahre führten im Ergebnis zur Mengenreduzierung beim Bio- bzw. Grünabfall. Unter der Voraussetzung, dass dieses auch im Kalkulationsjahr angenommen wird, sind geringere Mengensteigerung kalkuliert und damit entsprechend weniger Entsorgungskosten an den Kreis zu zahlen.

Insgesamt errechnet sich eine Erhöhung aller Entsorgungs- und Verwertungskosten  um 16.183 € gegenüber 2019.

 

  • Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck (s. Punkt 2.3, Seite 2 Gebührenkalkulation)

Grundlage für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses ist der Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), hier Nr. 9/2018. Aufgrund von Tarifanpassungen erfolgte hier eine geringfügige Erhöhung der Personalkosten.

Die weiteren Kosten für den Bauhof, Öffentlichkeitsarbeit bzw. für die Leistungen der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld sind unverändert übernommen worden.

Im Ergebnis errechnet sich somit eine leichte Erhöhung der Personal- und Sachkosten i.H.v. 764 gegenüber dem Vorjahr.

 

  • Kalkulatorische Abschreibungen (AfA) und Zinsen (s. Punkt 2.4, Seite 2 Gebührenkalkulation)

Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in vier unterschiedliche Anlagen mit verschiedenen Nutzungszeiten unterteilt. Die Nutzungszeiten des Bürocontainers sowie der Außenbeleuchtungsanlage sind abgelaufen, so dass nunmehr nur noch zwei Anlagen und zwar die Wertstoffhoffläche und die Außenbeleuchtung abgeschrieben bzw. verzinst werden.

Die einzelnen AfA werden nach Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet, Grundlage hierfür bilden die Indizes des IT.NRW. Kalkulatorische AfA sind i.H.v. 24.983 € ausgewiesen.

Das gebundene Kapital (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich aller AfA) sinkt jährlich während der gesamten Nutzungsdauer.

Im Kalkulationsjahr 2020 ist noch Kapital i.H.v. 200.124,52 € gebunden; aufgrund eines Zinssatzes von 5 % (wie in der Vorjahren) wird ein Betrag für kalkulatorische Zinsen i.H.v. 10.006,23€ zugrunde gelegt.

Als Gesamtsumme für AfA und Zinsen errechnet sich damit eine Summe i.H.v. 34.989 € Unter Berücksichtigung der Indizes, der im Kalkulationszeitraum abgeschriebenen Anlagen und der Senkung des gebundenen Kapitals errechnet sich damit ein Minusbetrag gegenüber dem Vorjahr i.H.v. 1.215 €.

 

  • Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (s. Punkt 2.5, S. 2 Gebührenkalkulation).

Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof werden wie in den Vorjahren auch für 2020 nicht vorzusehen sein.

 

  • Erlöse (s. Punkt 4, S. 2 Gebührenkalkulation)

Unter dieser Kostenposition wird aufgeführt, dass durch den Verkauf von bestimmten Abfallfraktionen (E-Schrott, Altmetall bzw. Altpapier) Erlöse erzielt werden. Diese Erlöse werden vom Kreis Coesfeld entsprechend der erzielten Marktpreise und eingesammelter Mengen mtl. an die Gemeinde Havixbeck ausgezahlt.

Da die zu erwartenden Erlöse voraussichtlich niedriger ausfallen werden, wird trotz erwarteter Mengensteigerungen im Kalkulationsjahr ein erheblicher Minusbetrag  gegenüber dem Vorjahr i.H.v. 29.724 € kalkuliert.

 

 

  • Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses 2018 (s. Punkt 5, Seite 3 Gebührenkalkulation)

Nach Überprüfung aller Zahlungsvorgänge errechnet sich eine Überdeckung i.H.v. 24.322 €. Dieser Betrag wurde bereits von den Gebührenzahlern 2019 erbracht und führt im Ergebnis zur Minderung der ansatzfähigen Gesamtkosten 2020.

Da das betriebswirtschaftliche Ergebnis aus 2017 eine Überdeckung i.H.v. 81.673 € auswies, besteht im Vergleich zum Vorjahr ein Unterschiedsbetrag i.H.v. 57.351 €.

 

2.       Ermittlung der Gebührensätze

Unter Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in Havixbeck in eine Grund-, Zusatz-, Filter- und Litergebühr.

  • Grundgebühr (s. Punkt 6, Seite 4 der Gebührenkalkulation):

Mit der Grundgebühr werden Beträge für Abfallberatung, Behälteränderungsdienst, fixe Unternehmerkosten, etc. unabhängig von der Tonnengröße abgerechnet. Hierfür werden als Grundgebühr für ein einzelnes Restmüllgefäß 40 € und für eine Biotonne 30 € wie im Vorjahr angesetzt. Für die Papiertonne wird keine Grundgebühr angesetzt, da hier nur eine Tonnengröße (240 l) angeboten wird und sich demnach eine Staffelung erübrigt.

Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3 der umlagefähigen Gesamtkosten betragen. Mit der kalkulierten Grundgebühr von 244.250 € wird der Höchstbetrag i.H.v. 348.211 € nicht erreicht.

 

  • Zusatzgebühr (s. Punkt 7, Seite 4 Gebührenkalkulation):

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.09.2006 (TOP 10) beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden, also auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen Betrag belastet werden. Dieser Betrag wurde seinerzeit auf 13,78 € pro Gefäß festgesetzt und wird weiterhin so beibehalten.

Unter Zugrundelegung der kalkulierten Restmüllgefäße von 3.665 Stück errechnet sich die ausgewiesene Zusatzgebühr i.H.v.  gesamt 50.504 €.

 

  • Litergebühr (s. Punkt 8, Seite 4 Gebührenkalkulation):

Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden Kosten ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.

 

Im Einzelnen:

0,0434 € für Restmüll     (im Vorjahr 0,0370 €)

0,0171 € für Biomüll                       (im Vorjahr 0,0171 €)

0,0063 € für Papiermüll (im Vorjahr 0,0063 €)

 

 

  • Gebührensätze (s. Punkt 9, Seite 4 Gebührenkalkulation):

 

Restmüll

Gefäß

Gebühr 2020

Gebühr 2019

Differenz z. Vorjahr

60 l

121,44 €

101,64 €

19,80 €

80 l

144,00 €

117,60 €

26,40 €

120 l

189,24 €

149,52 €

39,72 €

240 l

324,60 €

245,40 €

79,20 €

1.100 l

2.536,32 €

1.809,84 €

726,48 €

Biomüll

Gefäß

Gebühr 2020

Gebühr 2019

Differenz z.
Vorjahr

120 oh. Filter

84,24 €

83,40 €

0,84 €

120 mit Filter

90,00 €

89,16 €

0,84 €

240 oh. Filter

138,60 €

136,68 €

1,92 €

240 mit Filter

144,48 €

142,56 €

1,92 €

Papiermüll

Gefäß

Gebühr 2020

Gebühr 2019

Differenz z.
Vorjahr

240 l

20,64 €

19,68 €

0,96 €

 

 

3.       Gesamtbetrachtung

Die Gebühren wurden entsprechend der kalkulierten Kosten festgesetzt. Alle Gebührensätze sind anzuheben, da die umlagefähigen Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr i.H.v. 154.807 € gestiegen sind. Dieses ist zum großen Teil auf den Rückgang der Erlöse für bestimmte Abfallstoffe sowie auf eine Reduzierung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses der Vorjahre zurückzuführen.

 

Ich schlage vor, aufgrund der beiliegenden Gebührenkalkulation, die aufgeführten Gebührensätze entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck zu beschließen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 31.10.2019 die in der Anlage zur VO 103/2019 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 Die durch die Abfallgebührensatzung zu erzielenden Erträge bzw. Aufwendungen werden beim Produkt 1105 veranschlagt

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

Gromöller