Betreff
Erlass einer Satzung hier: Veräußerung von Interessentengrundstücken
Vorlage
VO/097/2019
Aktenzeichen
III
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

 

Die Interessenten aus der Teilung des Hangwerfeldes sind Eigentümer der Flurstücke 217, 220, 221 und 222 der Flur 21 in der Gemarkung Havixbeck. Diese Flurstücke sollen nun an die Eheleute Schleiner und Herrn Ludwig Schleithoff-Reiwick veräußert werden. 

 

Diese Absicht wurde im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 4 vom 03. April 2019 auf Seiten 20 und 21 öffentlich bekanntgemacht. Diese Bekanntmachung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Gegen diese Absicht sind Bedenken nicht vorgebracht worden.

 

Bevor nunmehr der Grundstückskaufvertrag abgeschlossen werden kann und die Grundstücke aus dem Vermögen und der Verwaltung der Interessentenschaft herausgenommen werden, ist der Erlass einer Satzung, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf, erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die folgende Satzung:

 

                                                               Satzung

 

über die Veräußerung von Interessentengrundstücken

 

                                                              vom

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV.NRW 2018, S. 759) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten, gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die folgende Satzung erlassen:

 

                                                               § 1

 

Die Wegegrundstücke

Flur 21, Flurstück 222, groß 142 m²,

Flur 21, Flurstück 221, groß 260 m²,

Flur 21, Flurstück 220, groß   12 m²

 

 

 

 

 

der Gemarkung Havixbeck, welche im Eigentum der Interessentenschaft aus der Teilung des Hangwerfeldes stehen, werden aus der Verwaltung der Interessenten herausgenommen; die Zweckbindung „Weg“ bleibt erhalten.

Diese Wegeflächen werden an die Eheleute Heinrich und Gabriele Schleiner, Herkentrup 6, 4839 Havixbeck veräußert werden.

 

Die Ackerlandparzelle

Flur 21, Flurstück 217, groß 467 m²

der Gemarkung Havixbeck, welche ebenfalls im Eigentum der Interessentenschaft aus der Teilung des Hangwerfeldes steht, wird aus der Verwaltung der Interessenten herausgenommen und die Zweckbindung bleibt ebenfalls erhalten.

Diese Fläche wird an Herrn Ludwig Schleithoff-Reiwick, Reiwickstiege 19, 48329 Havixbeck veräußert. Sie wird seit vielen Jahren von Herrn Schleithoff-Reiwick bewirtschaftet.

 

Die Flächen sind im beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet.

 

                                                                              § 2

 

Die erforderlichen Eigentumsänderungen werden mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt. 

 

                                                                              § 3

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja            X nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Keine