Begründung
Die Interessenten aus der Teilung des Hangwerfeldes sind Eigentümer der Flurstücke 217, 220, 221 und 222 der Flur 21 in der Gemarkung Havixbeck. Diese Flurstücke sollen nun an die Eheleute Schleiner und Herrn Ludwig Schleithoff-Reiwick veräußert werden.
Diese Absicht wurde im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 4 vom 03. April 2019 auf Seiten 20 und 21 öffentlich bekanntgemacht. Diese Bekanntmachung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Gegen diese Absicht sind Bedenken nicht vorgebracht worden.
Bevor nunmehr der Grundstückskaufvertrag abgeschlossen werden kann und die Grundstücke aus dem Vermögen und der Verwaltung der Interessentenschaft herausgenommen werden, ist der Erlass einer Satzung, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf, erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die folgende Satzung:
Satzung
über die
Veräußerung von Interessentengrundstücken
vom
Aufgrund des § 7
der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
18. Dezember 2018 (GV.NRW 2018, S. 759) und des § 2 des Gesetzes über die durch
ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten, gemeinschaftlichen
Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde
Havixbeck die folgende Satzung erlassen:
§
1
Die Wegegrundstücke
Flur 21, Flurstück
222, groß 142 m²,
Flur 21, Flurstück
221, groß 260 m²,
Flur 21, Flurstück
220, groß 12 m²
der Gemarkung
Havixbeck, welche im Eigentum der Interessentenschaft aus der Teilung des
Hangwerfeldes stehen, werden aus der Verwaltung der Interessenten
herausgenommen; die Zweckbindung „Weg“ bleibt erhalten.
Diese Wegeflächen
werden an die Eheleute Heinrich und Gabriele Schleiner, Herkentrup 6, 4839
Havixbeck veräußert werden.
Die
Ackerlandparzelle
Flur 21, Flurstück
217, groß 467 m²
der Gemarkung
Havixbeck, welche ebenfalls im Eigentum der Interessentenschaft aus der Teilung
des Hangwerfeldes steht, wird aus der Verwaltung der Interessenten
herausgenommen und die Zweckbindung bleibt ebenfalls erhalten.
Diese Fläche wird
an Herrn Ludwig Schleithoff-Reiwick, Reiwickstiege 19, 48329 Havixbeck
veräußert. Sie wird seit vielen Jahren von Herrn Schleithoff-Reiwick
bewirtschaftet.
Die Flächen sind im
beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet.
§
2
Die erforderlichen
Eigentumsänderungen werden mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages
geregelt.
§
3
Diese Satzung tritt
am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Finanzielle
Auswirkungen: ja X
nein
Finanzielle
Auswirkungen
Keine