Begründung
Der fraktionsübergreifende Arbeitskreis „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ hat der Verwaltung zu Ende August 2019 einen Änderungsantrag mit überarbeiteten Zielen vorgelegt (s. Anlage 1 zu dieser VO).
Bereits schon mit der VO/98/2018 vom 06.09.2018 wurde dem Ausschuss eine Berichtsvorlage mit einem entsprechenden Antrag und ähnlich formulierten Zielen und den dazu von der Verwaltung formulierten Sachständen vorgelegt. Die damals von der Verwaltung formulierten Antworten werden in dieser VO nochmal zu den Unterpunkten angefügt.
Am 18.09.2018 und am 20.11.2018 wurde eine Beratung über die damalige VO/98/2018 verschoben, weil u.a. zuletzt die Vorschläge weiter konkretisiert werden sollten.
Mit dem neu formulierten Antrag werden inhaltlich folgende Ziele sinngemäß dargelegt und von der Verwaltung weitergehend erläutert oder kommentiert:
1. Darlegung und Prüfung der Überbelegungen 2019/2020 in den Havixbecker Kitas und Vermeidung von Überbelegungen im Kitajahr 2020/2021 unter Hinzuziehung der Planzahlen des Jugendhilfeträgers und möglicher Pläne zur Errichtung zusätzlicher Gruppen von freien Trägern.
Antwort der Verwaltung:
Aus der VO/98/2018:
„Für jedes Kind erhält der Kita-Träger eine
Kostenpauschale mit der auch der Einsatz des Personals gesteuert wird. Für
jedes Kind mehr in der Kita erhält der Träger eine entsprechende Pauschale, mit
welcher der erhöhte Personaleinsatz finanziert werden kann, so dass der
Betreuungsschlüssel der Kinderzahl angepasst werden kann. Grundlage für die
Personalausstattung ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern
(Kinderbildungsgesetz - KiBiz). Überwacht wird der Personaleinsatz durch das
Landesjugendamt.
Bezüglich des
Raumeinsatzes entscheidet stets der jeweilige Träger die Anpassung an die
Kinderzahl. Erst ab einer Überbelegung von über zwei Kindern je Gruppe wird die
Erforderlichkeit einer Raumanpassung durch das Landesjugendamt geprüft. Diese
Situation liegt derzeit bei den Kitas in Havixbeck nicht vor, weil keine Gruppe
mit mehr als zwei Kindern überbelegt ist.
Insgesamt gibt es im
sogenannten Typ 1 (Alter 2-6) 4 Überbelegungen. Bei Typ 2 (Alter 0-3) sind es
12. Bei 409 Kindern in allen Kitas bestehen 16 Überbelegungen, was 4% der
Kinder ausmacht.
Die Bedarfsplanung und
die Verantwortung für die Belegung der Plätze an den Kitas liegen in der
Zuständigkeit des Kreisjugendamtes und entziehen sich damit den konkreten
Umsetzungsmöglichkeiten bei der Gemeinde Havixbeck. In den regelmäßig
stattfindenden Planungsgesprächen mit dem Kreisjugendamt weist die Gemeinde
Havixbeck stets darauf hin, dass Überbelegungen vermieden werden sollen.“
Neue Daten:
Für das Kitajahr 2019/2020 haben sich die Überlebelegungen bei derzeit 498 Plätzen nicht verändert und damit prozentual verringert.
Hinweis der
Verwaltung:
Diese Daten und eine nötige Vorgehensweise im Hinblick auf zusätzliche Kita-Gruppen im Jahr 2020/2021 werden geprüft. Hierzu ist ein Informationsaustausch mit dem Kreis Coesfeld als zuständiger Jugendhilfeträger erforderlich.
2. Prüfung räumlicher, personeller und finanzieller Auswirkungen für
die Bereithaltung von Spontan- und Randzeitenbetreuung von 6.00 Uhr bis 20.00
Uhr für die Kitas und die Grundschule in Havixbeck ab 2020/2021 und die Vorlage
der Ergebnisse in einer der nächsten Sitzungsfolgen.
Antwort der Verwaltung:
Aus der VO/98/2018:
„Sollten die durch den
Kreis Coesfeld ermittelten zusätzlichen Bedarfe in den Randbedarfszeiten
erfüllt werden, ist der zusätzliche Personaleinsatz von 2 Betreuerinnen für
insgesamt 5,5 Stunden/Tag erforderlich. Bei dieser Darstellung wird davon
ausgegangen, dass die Betreuung in nur einer Einrichtung für alle Kinder
erfolgt. Der Aufwand für den potentiellen Arbeitgeber liegt hierfür im Jahr bei
ca. 33.000 €. Auch hier erfolgt der Hinweis, dass die Zuständigkeit für
Angebotserweiterungen bei dem Träger der Jugendhilfe gegeben ist.
Die organisatorische
Umsetzung dieses Angebots wurde hierbei noch nicht geprüft. Es ist
wahrscheinlich, dass noch weitere Kosten hinzukommen.
Die Befragung der
Eltern in Havixbeck durch den Kreis Coesfeld hat ergeben, dass nur
2,6 % (6) der Eltern
vor Beginn der regulären Betreuungszeit eine regelmäßige Randzeitenbetreuung
benötigen. 14,6 % (35) haben in diesem Fall eine „ab und zu“- Betreuung als
gewünscht angegeben. Nach regulärem Ende der Betreuungszeit benötigen
regelmäßig 9,9 % (22) der Eltern eine Betreuung für ihre Kinder, ab und zu wird
dies von 51,6 % (130) gewünscht.
Der Kreis Coesfeld hat
das Thema der Rand- und Spontanbetreuung zurückgestellt, bis die neue
Landesregierung das überarbeitete KiBiz verabschiedet hat. Es werden Änderungen
bezüglich der Flexibilität der Betreuungszeiten erwartet.
Ein vor einiger Zeit
durchgeführtes Angebot der Stadt Coesfeld für Randzeitenbetreuung wurde nach
einem Testlauf beendet, weil es nicht angenommen wurde.“
Hinweis der
Verwaltung:
Bei der in Kürze anstehenden Sitzung der OGS-Steuerungsgruppe wird bezüglich der Randzeitenbetreuung ein erstes Gespräch mit den Beteiligten geführt. Personelle, räumliche und finanzielle Konsequenzen werden zu einem späteren Zeitpunkt geprüft. Bei dem Kreis Coesfeld als zuständiger Jugendhilfeträger wird die Entwicklung der Randzeitenbetreuung nachgefragt.
3. Prüfung der Einrichtung eines teilgebundenen Ganztags in der
Baumberge-Grundschule bis zum Schuljahresende 2019/2020.
Aus der Ergänzung zur
VO/98/2018:
„Ein teilgebundener
Zug ist möglich. Dieser wird aus den bekannten OGS-Mittel finanziert. D.h.
dieser Zug bliebe in der Trägerschaft des Caritasverbandes, welcher
einverstanden sein müsste. Ebenso wird die Zustimmung der Schulkonferenz
benötigt. Gegen den Schul- und Elternwillen ist eine solche Maßnahme nicht
möglich. Auch die Verwaltung muss unter Umständen bereit sein, Zusatzkosten zu
tragen, die sich aus der erweiterten Personalbereitstellung ergeben.“
Hinweis der
Verwaltung:
Nach wie vor ist es eher so, dass die Eltern sich flexiblere Abholzeiten wünschen und die Möglichkeit der Befreiung von dem OGS-Besuch nutzen. Das Streben der Havixbecker Eltern in einen gebundenen Ganztag in der Grundschule ist nicht erkennbar. Bei der in Kürze anstehenden Konferenz der Steuerungsgruppe der OGS wird bezüglich des gebundenen Ganztags ein Gespräch mit den Beteiligten geführt werden.
4. Einführung einer Familienkarte bis zum Jahr 2021 und Bereitstellung
der Haushaltsmittel. Mit dieser Karte sollen Familienvergünstigungen für die
Bäder, ÖPNV, Musikschule usw. erreicht werden.
Hinweis der Verwaltung:
Freiwillige Zuwendungen für Familien ziehen Mehrausgaben für die jeweiligen Einrichtungen und damit auch für die Gemeinde Havixbeck nach sich. Wie sich eine Umsetzung einer solchen Karte und diese Mehrausgaben darstellen, ist zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport nimmt den Bericht der Verwaltung zum Sachstand des (Erneuerungs)-Antrags des Arbeitskreises „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ vom 31.7.2019 mit der Möglichkeit zur Kenntnisnahme und der Beratung entgegen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine konkreten finanziellen Auswirkungen darstellbar. Es ist aber schon jetzt erkennbar, dass jede dieser Maßnahmen zu erhebliche Mehraufwendungen für die Gemeinde Havixbeck führen wird. Dies gilt auch für den zusätzlichen Personaleinsatz in dem FB II der Verwaltung, der durch diese Maßnahmen ausgelöst wird. So ist z.B. nur für den intensiven Prozess einer Schulformänderung der Grundschule ein längeres Beteiligungsverfahren zwischen Schule, Eltern, Träger der OGS, Bezirksregierung unter Federführung der Verwaltung erforderlich.
In Vertretung
Monika Böse