Begründung
Im Jahr 2014 sind bereits 2 Quadranten der Ruheinsel 1 gewidmet worden, und zwar für Reihen- und Wahlgräber jeweils entlang der Hauptwege mit besonderen Gestaltungsvorschriften und in den Randbereichen ohne Gestaltungsvorschriften. Die Ruheinsel dient aufgrund der technisch und finanziell aufwendigen Vorbereitung des Bodens ausschließlich der Durchführung von Erdbeisetzungen, wobei Urnenbeisetzungen auf den älteren Friedhofsteilen möglich sind.
Die Nachfrage nach Grabarten, bei denen der Pflegeaufwand für die Nutzungsberechtigten auf ein Minimum reduziert ist, hat auch in Havixbeck ganz deutlich zugenommen. Auf dem Havixbecker Friedhof werden in dieser Art Gräber für anonyme Beisetzungen, Baumgräber und Wiesengräber angeboten. Für die Durchführung einer Erdbeisetzung kommt dabei jedoch ausschließlich ein Wiesengrab in Betracht. Die Nachfrage hiernach hat dazu geführt, dass auf dem älteren Friedhofsteils kaum noch Wiesengräber für Erdbeisetzungen zur Verfügung stehen.
In Anlehnung an die Gestaltung der bereits gewidmeten Quadranten schlage ich deshalb vor, die Flächen 1-B und 1-D entlang der Hauptwegeachse für Einzel- bzw. Doppelgräber zu widmen, und zwar jeweils mit besonderen Gestaltungsvorschriften. Die Flächen in den Randbereichen sollten darüber hinaus als Wiesenreihen- bzw. –wahlgräber gewidmet werden, um der bestehenden Nachfrage zu entsprechen. Der beigefügte Lageplan berücksichtigt diese Vorgaben und sollte deshalb Grundlage der Widmung werden.
Da die Wege innerhalb der Grabfelder angelegt sind, kann unverzüglich nach der Widmung mit der Vergabe und Belegung begonnen werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, die Teilbereiche B und D der Ruheinsel 1 entsprechend
dem der VO/091/2019 beiliegenden Plan zu widmen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle Auswirkungen
entfällt, da die Erschließung bereits fertiggestellt ist
In Vertretung
Monika Böse