Betreff
Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen des LEADER-Projektes zur Förderung von Kleinprojekten
Vorlage
VO/090/2019
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Für die Jahre 2020 und 2021 steht der LEADER-Region „Baumberge“ mit den Regionalbudgets ein neues Förderinstrument zu Verfügung. Im Rahmen der Regionalbudgets können Kleinprojekte mit maximal 20.000 Euro Gesamtkosten durchgeführt werden, die der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (kurz LES) der Region „Baumberge“ dienen. Die Förderquote für die Kleinprojekte beträgt 80 %; in den Fördermitteln sind keine EU-Mittel enthalten.

Maßnahmen, die mit den Regionalbudgets gefördert werden können sind im Wesentlichen: Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden, Maßnahmen zur Dorfentwicklung, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen.

Folgende konkrete Projektinhalte wären demnach denkbar: Schutzhütten, Erweiterung Spielplätze, Mehrgenerationenplätze, Freibäder etc., Anschaffung von E-Fahrrädern und Lastenrädern incl. Ladestationen, kleinere Begrünungsmaßnahmen, erweiterte Nutzungsmöglichkeiten Heimathäuser und/oder Jugendhäuser (Möblierung, Tischtennisplatten etc.), Angebote zur Digitalisierung Museen/Kultur (z.B. Multimediaausrüstung), touristische Infrastruktur, Bienenhäuser etc.

Auch vor dem Hintergrund der nur noch sehr begrenzt zur Verfügung stehenden LEADER-Mittel in der Region „Baumberge“ bieten sich der Region somit gute Alternativen zur LEADER-Förderung, denn auch die Beantragung der Fördermittel und die Umsetzung der Projekte wurde für die Antragsteller sehr vereinfacht:

-          Die Lokale Aktionsgruppe (kurz LAG) stellt über die Bezirksregierung einen Antrag für ein „Regionalbudget“.

-          Beantragt werden können maximal 180.000 Euro Landesmittel pro Jahr; diese werden dann an die LAG ausbezahlt.

-          Zu diesen Landesmitteln muss die LAG einen Eigenanteil von 20.000 Euro bereitstellen, so dass dann das Gesamtfördervolumen für das Regionalbudget 200.000 Euro/Jahr beträgt.

-          Interessierte Projektträger (Private, öffentliche Einrichtungen etc.) reichen bei der LAG einen „Antrag“ auf Förderung ein. Die Art und Weise des Antrags- und Genehmigungsverfahrens bestimmt die LAG. So kann also eine kurze Projektbeschreibung mit Darstellung der Kosten für eine Genehmigung ausreichen.

-          Die LAG prüft eine Einordnung der Projekte in ihre LES nach eigenen Kriterien und genehmigt die Einzelprojekte.

-          Der Projektträger erhält von der LAG eine Bewilligung und kann dann sein Projekt umsetzen.

-          Nach Vorlage von Rechnungen wird dem Projektträger die 80 %ige Förderung ausbezahlt; dazu schließt die LAG mit dem Projektträger einen Weiterleitungsvertrag über die Zuschüsse ab.

-          Die LAG kann dem Projektträger auch vorab die Fördermittel auszahlen, die vom Projektträger dann innerhalb einen gewissen Zeitraums (z.B. 2 Monate) eingesetzt werden müssen.

-          Für die LAG übernimmt das LEADER-Regionalmanagement die komplette Abwicklung der Regionalbudgets.

Da die 5 Kommunen auch die Grundfinanzierung der LAG für den LEADER-Prozess sicherstellen, wird für den Eigenteil der LAG in Höhe von 20.000 Euro eine anteilige Finanzierung von zunächst 4.000 Euro/Kommune vorgeschlagen. Diese könnten dann zur Finanzierung des Gesamtbudgets eingesetzt werden. Denkbar wäre auch, dass nach der Abrechnung des Regionalbudgets die Anteile pro Kommune je Ortszugehörigkeit der Projektträger oder der umgesetzten Maßnahmen neu berechnet werden. Auch eine Refinanzierung der einzelnen Projektträger über „zweckungebundene Spenden“ an die LAG sind denkbar.

 

Damit die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist und die Akteure handlungsfähig werden können, sollte die Gemeinde Havixbeck einen Betrag von max. 4000 € bereitstellen.
In den 5 LEADER-Kommunen werden aktuell gleichlautende Beschlüsse der Räte angestrebt.

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zur Mitfinanzierung von förderfähigen Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets für die LEADER-Region Baumberge einen Betrag von bis zu 4.000 € im Haushaltsjahr 2020 beim Produkt 1502 (Marketingaufwendungen) bereitzustellen. Über die Mittelverwendung soll zu gegebener Zeit ein Bericht durch die Verwaltung gegeben werden. 

 

Finanzielle Auswirkungen:                            x ja     nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Im Haushaltsplan für das Jahr 2020 ist beim Produkt 1502 (Marketingaufwendungen) ein Betrag in Höhe von 4.000 € bereitzustellen.