Betreff
Personalauststattung ab dem 01.01.2020 und Mittelbereitstellung für eine noch zu beschließende Neukonzeption der Schul- und Gemeindebibliothek
Vorlage
VO/078/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Mit der VO 77/2019 (Berichtsvorlage) wurden die Auswirkungen der digitalen Ausstattung der Schul- und Gemeindebibliothek und ebenso die möglichen Auswirkungen einer Neukonzeption für die Bibliothek dargelegt.

 

Auf Grund der noch nicht abgeschlossenen Fortbildung der Mitarbeiterin aus der Schul- und Gemeindebibliothek zur Entwicklung einer Bibliotheksstrategie kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Beratung über konkrete Umsetzungsmaßnahmen, auch im Hinblick auf die Personalausstattung, erfolgen.

 

Ein bereits schon jetzt bekanntes Ergebnis aus den Workshops zur Fortbildung „Den roten Faden finden - Wir entwickeln eine Bibliotheksstrategie“ ist die aktuelle Personalbedarfsberechnung von drei Vollzeitstellen für eine Bibliothek des Umfangs, wie er in Havixbeck vorzufinden ist.

Diese Bedarfsfeststellung ist im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um eine angepasste Ausrichtung der Bibliothek an einem späteren Zeitpunkt zu diskutieren und zu gewichten.

 

Ein kurzfristiger Handlungsbedarf ergibt sich aus der Tatsache, dass die Bibliotheksleiterin bereits zum 31.12.2019 die Bibliothek und nicht, wie zuerst avisiert erst zum Sommer 2021, verlässt. In der Ratssitzung vom 04.07.2019 habe ich schon hierzu berichtet und die Notwendigkeit der Beibehaltung des aktuellen Personalschlüssels von 1,05 Vollzeitstellen für die Schul- und Gemeindebibliothek dargestellt.

 

So ist absehbar, dass mit nur einer halben Stelle der Bibliotheksleiterin die Aufgabenerfüllung ab dem 01.01.2020 nicht sichergestellt werden kann.

 

Die Begleitung des Medienkompetenzrahmens der Schulen und des umfangreichen Ehrenamts mit 30 Mitarbeitenden unter Beachtung der weiter fortlaufenden Basisaufgaben zur Aufrechterhaltung eines Schul- und Gemeindebibliotheksangebots erfordern weiterhin wenigstens den Einsatz von zurzeit 1,05 Vollzeitstellen. Hierbei ist, wie oben beschrieben, die Auswirkung eines möglichen Neukonzepts der Bibliothek noch nicht berücksichtigt. 

 

Für den Fall, dass die Aufrechterhaltung der zweiten Teilzeitstelle nicht erfolgt, wurden bereits Handlungskonzepte mit der zuständigen Fachbereichsleitung erörtert. So werden Öffnungszeiten und Kernaufgaben beschnitten werden müssen.

 

Da die kommunale Schul- und Gemeindebibliothek in Havixbeck als Garantin für den freien Zugang zu Medien aller Art, wichtiger Kooperationspartner für die Schulen und Kitas und mit unterschiedlichen Veranstaltungen auch ein Kulturort ist, halte ich die Stützung dieser für Havixbeck wichtigen verlässlichen kommunalen Einrichtung für notwendig.

 

Havixbeck gehört zu den Kommunen am Rande der wachsenden Stadt Münster und erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei der Wohnungssuche. Eine nachhaltige und vorausschauende Planung der Bildungs- und Kultureinrichtungen, wie die Schul-und Gemeindebibliothek, wird sich im Hinblick auf die aktuelle und zukünftige Nachfrage als erfolgreich herausstellen und den Ort weiterhin lebendig und lebenswert erhalten.

 

Daher bitte ich den Rat, meiner Empfehlung der Streichung des „KW“-Vermerks für die Stelle der Bibliotheksassistentin zu folgen. Bei sofortiger Wirkung des entsprechenden Ratsbeschlusses kann die Stelle zügig ausgeschrieben und die Vakanzzeit so kurz wie möglich gehalten werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt als Änderung des Stellenplans 2019 die Streichung des Vermerks „Kw-künftig wegfallend“ aus dem Jahr 2015 bei der Stelle der Bibliotheksassistentin.

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Finanzielle Auswirkungen:                           ja        

Finanzielle Auswirkungen 

 

1. Personalkosten bei dem Produkt 0404 Schul- und Gemeindebibliothek

 

Die Kosten für die Weiterbeibehaltung der Stelle der Bibliotheksassistentin betragen

23.855 € im Haushaltsjahr bei dem Produkt 0404 Schul- und Gemeindebibliothek.

 

 

 

 

 

 

2. Sachkosten bei einer Neukonzeption bei dem Produkt 0404 Schul- und Gemeindebibliothek

 

8.000 € werden für erste Umsetzungsmaßnahmen eines angepassten Bibliothekskonzepts für das Jahr 2020 benötigt. Diese Mittel werden in den Haushalt 2020 eingestellt. Eine Entscheidung kann noch mit Vorstellung des Konzeptionsentwurfs in den politischen Gremien im letzten Sitzungslauf im Jahr 2019 zeitgleich mit dem Beschluss über den Haushaltsplan 2020 getroffen werden.

 

Im Einzelnen sind dies folgende Positionen:

 

Mehrausgaben Medienbeschaffung für ein adäquates Medienangebot        4000,00 €

 

Kulturveranstaltungen Bibliothek:                                                                 2000,00 €

 

Gästebewirtung und Repräsentation im Zusammenhang mit einem kleinen Lesercafé (incl. Erstbeschaffung eines Kaffeevollautomaten)                                     1700,00 €

 

Marketingmaßnahmen zur Steigerung der Nutzer*innenzahlen                      300,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

i.V.

Monika Böse