Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit – Neufassung der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) über die gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben der zentralen Vergabestelle"
Vorlage
VO/046/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Bereits im Jahr 2005 hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW der Gemeinde Havixbeck empfohlen, eine zentrale Submissions- und Vergabestelle zu schaffen. Dies hat zur Folge, dass die fachlichen Vorbereitungen (Leistungsverzeichnisse pp.) für Vergaben organisatorisch von dem eigentlichen Vergabegeschäft getrennt werden.

 

Mit Datum vom 01.07.2011 ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben der zentralen Vergabestelle zwischen der Stadt Lüdinghausen und der Gemeinde Havixbeck wirksam geworden. Dieses Verfahren hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. So ist vor allem gewährleistet, dass die Gemeinde alles in ihrer Macht Stehende getan hat und eine denkbare Korruption deutlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.


In den letzten Jahren haben nicht nur die Anzahl und die Komplexität der Vorschriften des Vergaberechts weiter zugenommen. Auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung und der damit einhergehenden Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Nutzung der elektronischen Medien müssen sich die Verwaltungen neuen Herausforderungen stellen.

 

Vor diesem Hintergrund haben sich die Gemeinde Nordkirchen und Nottuln an die Stadt Lüdinghausen und die Gemeinde Havixbeck gewandt, um in die bestehende Vereinbarung eintreten zu dürfen.

 

Eine interkommunale Kooperation bietet den Vorteil, dass die Aufgabe effektiv und kostengünstig für alle beteiligten Kommunen erfüllt wird. Das Vergabewesen unterlag in der jüngsten Vergangenheit einer ständigen Rechtsfortbildung und beinhaltete viele Neuerungen. Durch eine Kooperation werden Synergieeffekte erzielt, da gerade im Bereich der Vergabestelle das permanente Bereithalten von Fachwissen und Spezialwissen einen großen Anteil des Stellenumfangs umfasst und diese Kenntnisse für alle vier Kommunen identisch sind. Durch die interkommunale Kooperation müssen diese Kenntnisse nur an einer Stelle vorgehalten werden. Zudem wächst aufgrund der Zunahme der Fallzahlen die Rechtssicherheit in der täglichen Anwendung.

 

Hierzu ist eine Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit erforderlich. Ein entsprechender Entwurf der Neufassung ist dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 1 und zur besseren Vergleichbarkeit ist ebenfalls eine Synopse mit allen Veränderungen als Anlage 2 beigefügt. Ich empfehle Ihnen, dem Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zuzustimmen.

 

Beschlussvorschlag

 

Die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben der zentralen Vergabestelle" wird möglichst bereits zum 01.07.2019 durch die geänderte und als Anlage beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben der zentralen Vergabestelle" (Anlage 1), vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Lüdinghausen sowie der Gemeinden Nottuln und Nordkirchen, ersetzt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Abrechnung der entstehenden Kosten bei der Stadt Lüdinghausen erfolgt auf der Basis der vorgenommenen Quotierung gemäß § 3 Abs. 1 der Vereinbarung. Die Zuordnung des Aufwandes wird maßnahmenbezogen bei den jeweiligen Produkten im Haushalt der Gemeinde Havixbeck vorgenommen.