Betreff
SPD-Antrag vom 20.02.2019 auf Übernahme der Elternbeiträge für alle Kinder durch die Gemeinde Havixbeck bis zu einem Jahreseinkommen von 49.000 €
Vorlage
VO/042/2019
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. anliegenden Antrag der SPD-Fraktion

 

Das 1. Anliegen im Antrag ist die Darstellung der Beitragsstruktur in der Gemeinde Havixbeck mit Darstellung des Finanzbedarfes im Falle einer Umsetzung des Antrages.

 

Im Jugendamtsbezirk des Kreises Coesfeld werden die Kita-Elternbeiträge gestaffelt nach Einkommen und nach Umfang der Betreuungszeiten erhoben. Eltern, deren Einkommen  unter 18.000 € jährlich liegt, sind beitragsbefreit. Danach erhöhen sich die Einkommensgrenzen in 9 Stufen. Bei einem Jahreseinkommen von über 120.000 € ist der Höchstbetrag zu zahlen.

 

Die Fallzahlen stellen sich in Havixbeck zurzeit wie folgt dar:

 

bis zu einem Einkommen von 18.000 € gibt es 53 Fälle,

bis 25.000 € gibt es 13 Fälle

bis 38.000 € gibt es 20 Fälle

bis 49.000 € gibt es 79 Fälle

bis 61.000 € gibt es 59 Fälle

bis 73.000 € gibt es 81 Fälle

bis 85.000 € gibt es 60 Fälle

bis 100.000 € gibt es 57 Fälle

bis 120.000 € gibt es 47 Fälle

und bei Einkünften von über 120.000 € sind 43 Fälle vermerkt.

 

Die finanziellen Auswirkungen für den Fall, dass die Gemeinde die Beiträge für alle Eltern übernimmt, deren Einkommen unter 49.000 € liegt, verursachen Kosten in Höhe von jährlich rd. 110.157 €.

 

Unabhängig von den finanziellen Auswirkungen sollte auch aus folgenden Gründen von einer Übernahme der Beiträge im Sinne des Antrages abgesehen werden:

 

Zum 1.1.2019 ist das sog. „Gute-Kita-Gesetz“ in Kraft getreten. Die Mittel sollen für festgelegte Handlungsfelder wie z.B.  Inklusion, längere Öffnungszeiten, die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sowie für die Entlastung der Eltern bei den Gebühren verwendet werden. Die Handlungs- und Finanzierungskonzepte sind noch nicht erarbeitet. Welche Schwerpunkte durch das Land NRW gesetzt werden, steht noch nicht fest und bleibt abzuwarten. Angekündigt hat das Land jedoch schon die Absicht, ab dem nächsten Kita-Jahr ein weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr (als Ergänzung des schon beitragsfreien letzten Jahres) einzuführen. Die hierdurch den Kommunen (in unserem Fall dem Kreis Coesfeld als Träger der Jugendhilfe und mittelbar auch der Gemeinde Havixbeck über die Jugendamtsumlage) wegfallenden Einnahmen sollen erstattet werden. Wie genau diese Regelung aussehen wird, steht ebenfalls noch nicht fest.

Neu ist, dass zukünftig Bezieher von Kindergeldzuschlagsleitungen oder von Wohngeld ebenfalls von der Beitragszahlung freizustellen sind.

 

Auch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) soll ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 geändert werden; Land und kommunale Spitzenverbände haben hierzu ein Eckpunktepapier vereinbart. Im Wesentlichen werden Verbesserungen bei der Auskömmlichkeit des Finanzierungssystems, das Absenken von Trägeranteilen sowie die Flexibilisierung der Öffnungszeiten vereinbart. Für alle Maßnahmen werden landesweit ca. 750 Mio. € Mehrkosten erwartet, die zur Hälfte durch das Land und von den Trägern der Jugendhilfe zu tragen sind. Die sich hieraus ergebenden finanziellen Mehrbelastungen des Kreises Coesfeld, die mittels Jugendamtsumlage dann auch von der Gemeinde Havixbeck mitzutragen sind, stehen noch nicht fest, müssen aber mit bedacht werden.

 

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass durch die auf Bundes- und Landesebene geplanten Verbesserungen auch finanzielle Mehrbelastungen auf die Gemeinde Havixbeck zukommen werden. Die Gesetzesänderungen werden aber auch dazu führen, dass Eltern im Hinblick auf die Belastungen durch Beiträge eine Entlastung erfahren.

 

Ich schlage daher vor, von einer Beschlussfassung im Sinne des SPD-Antrages abzusehen und die weiteren Entwicklungen im Bereich Kita-Ausbau und –Finanzierung sorgfältig zu beobachten.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, von einer Übernahme der Elternbeiträge für alle Kinder in Kitas durch die Gemeinde Havixbeck bis zu einem Jahreseinkommen von 49.000 € abzusehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            x ja     nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt im Falle einer Ablehnung des Antrages.

Ansonsten sind im Produkt 0601 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) ab dem kommenden Jahr Mehraufwendungen in Höhe von rd. 110.000 € zu veranschlagen.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller