Betreff
Planerische Grundkonzeption für die Gestaltung der öffentlichen Grünflächen im Baugebiet "Erweiterung Wohnpark Habichtsbach"
Vorlage
VO/037/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die Bebauung des Gebietes „Erweiterung  Wohnpark Habichtsbach“ geht zügig voran, so dass nach der Planung der Projektentwicklungsgesellschaft im kommenden Jahr der Endausbau der Straßen und damit zeitlich verknüpft auch die Herstellung der Pflanzflächen erfolgen kann.

 

Frau Radefeld vom Büro Rummler und Hartmann wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof  am 20.03.2019 die Planungen für die Grünflächen vorstellen und erläutern.

Neben der Gestaltung der Straßenbegrünung sowie der Bepflanzung an den Stellplatzanlagen ist auch die große Grünfläche im Verbindungbereich zum älteren Baugebiet Wohnpark Habichtsbach einzubeziehen. Im Verlauf der Erarbeitung des Bebauungsplanes „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ ist eine Vielzahl von Anregungen und Bedenken vorgetragen worden, die diese Grünfläche betrafen. Insbesondere die unmittelbar westlich angrenzenden Eigentümer aus dem älteren Baugebiet Wohnpark Habichtsbach haben sich für einen möglichst unveränderten Erhalt der Fläche ausgesprochen. Im Rahmen des daraufhin durchzuführenden Abwägungsprozesses hat der Gemeinderat beschlossen, für diese Fläche öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung „Parkanlage“ festzusetzen. Im Hinblick auf die noch durchzuführende Detailplanung für diese Fläche sollten die Anlieger/Einwender mit einbezogen werden.

Insofern wird vorgeschlagen, bei der jetzt durchzuführenden Anliegerbeteiligung hinsichtlich der Grünfläche im Verbindungsbereich „alte“ und „neue“ Bebauung auch diesen Personenkreis mit einzubeziehen.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Anliegerbeteiligung zur Gestaltung der Grünflächen im Baugebiet „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ auf der Grundlage der in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof am 20.03.2019 vorgestellten Planung durchzuführen.

Im Hinblick auf die Gestaltung der Parkanlage im westlichen Bereich des Baugebietes sind die Eigentümer der unmittelbar westlich angrenzenden Bereiche aus dem Baugebiet Wohnpark Habichtsbach mit einzubeziehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja        x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die Umsetzung der Grünflächengestaltung liegt im Aufgabenbereich der Projektentwicklungsgesellschaft.

 

 

 

 

 

 

 

Gromöller