Begründung
Nach § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW können je ein/e von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte/r Vertreter/in als Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss berufen werden.
Diese Funktion hat bisher Herr Stefan Rölver für die Katholische Kirchengemeinde St. Dionysius/St. Georg wahrgenommen. Laut Mitteilung der Zentralrendantur Dülmen, soll nunmehr Herr Martin Lenter die Katholische Kirchengemeinde im Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport vertreten.
Ich schlage daher vor, diesem Wunsch zu entsprechen und Herrn Lenter als Mitglied gemäß § 85 Abs. 2 SchulG NRW in den Schulausschuss zu berufen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, Herrn Martin Lenter als Vertreter der Katholischen Kirchengemeinde St. Dionysius/St. Georg als Mitglied mit beratender Stimme gemäß § 85 Abs. 2 SchulG NRW in den Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport zu berufen.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Finanzielle
Auswirkungen
Keine