Begründung
In der Ratssitzung vom 15.02.2018 unter TOP 4.6 –öffentlich-, stellte der AK den Stand seiner Arbeitsergebnisse vor und stellte folgende Anträge:
1.
Die OGS-Kriterien gemäß Vorschlag des Arbeitskreises in Abstimmung mit der
Caritas zu überarbeiten und ab dem Schuljahr 2019/2020 zur Anwendung zu
bringen.
2.
In einer der nächsten Sitzungsfolgen 2018 Maßnahmen und Umsetzungsvorschläge
samt Darlegung der Kosten dem Rat aufzubereiten, die zu einer maßgeblichen
Reduzierung der Überbelegungen in den Kindertagesstätten ab dem KiTa-Jahr
2019/2020 führen.
3.
In einer der nächsten Sitzungsfolgen 2018 Maßnahmen und Umsetzungsvorschläge
samt Darlegung der Kosten dem Rat aufzubereiten, die zu einem verlässlichen
Angebot einer Spontan- und Randzeitenbetreuung im Bereich der
Kindertagesstätten möglichst ab dem KiTa-Jahr 2019/2020 führen.
4.
Nach Besetzung der Konrektorenstelle an der Grundschule gemeinsam mit der
Grundschulleitung und der Schulpflegschaft Maßnahmen und Umsetzungsvorschläge
samt Darlegung der Kosten dem Rat aufzubereiten, die zu einer teilgebundenen
Ganztages-Grundschule führen. Die Aufbereitung soll zeitlich so erfolgen, dass
es zu einer Beschlussfassung innerhalb dieser Legislaturperiode kommen kann.
Folgende
Ergebnisse hat die Verwaltung zu den Anträgen erarbeitet:
Zu 1.
Derzeit
und für das nächste Jahr sind keine Überhänge in der OGS zu erwarten. Die
Betreiberin der OGS „Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V“ hat
grundsätzlich die Bereitschaft zur Erörterung des Aufnahme-Kriterienkataloges
erklärt, wenn die Erforderlichkeit des Einsatzes dieses Kataloges erkennbar
wird.
Zu 2.
Für
jedes Kind erhält der Kita-Träger eine Kostenpauschale mit der auch der Einsatz
des Personals gesteuert wird. Für jedes Kind mehr in der Kita erhält der Träger
eine entsprechende Pauschale, mit welcher der erhöhte Personaleinsatz
finanziert werden kann, so dass der Betreuungsschlüssel der Kinderzahl
angepasst werden kann. Grundlage für die Personalausstattung ist das Gesetz zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz).
Überwacht wird der Personaleinsatz durch das Landesjugendamt.
Bezüglich
des Raumeinsatzes entscheidet stets der jeweilige Träger die Anpassung an die
Kinderzahl. Erst ab einer Überbelegung von über zwei Kindern je Gruppe wird die
Erforderlichkeit einer Raumanpassung durch das Landesjugendamt geprüft. Diese
Situation liegt derzeit bei den Kitas in Havixbeck nicht vor, weil keine Gruppe
mit mehr als zwei Kindern überbelegt ist.
Insgesamt
gibt es im sogenannten Typ 1 (Alter 2-6) 4 Überbelegungen. Bei Typ 2 (Alter
0-3) sind es 12. Bei 409 Kindern in allen Kitas bestehen 16 Überbelegungen, was
4% der Kinder ausmacht.
Die
Bedarfsplanung und die Verantwortung für die Belegung der Plätze an den Kitas
liegen in der Zuständigkeit des Kreisjugendamtes und entziehen sich damit den
konkreten Umsetzungsmöglichkeiten bei der Gemeinde Havixbeck. In den regelmäßig
stattfindenden Planungsgesprächen mit dem Kreisjugendamt weist die Gemeinde
Havixbeck stets darauf hin, dass Überbelegungen vermieden werden sollen.
Zu 3.
Sollten
die durch den Kreis Coesfeld ermittelten zusätzlichen Bedarfe in den
Randbedarfszeiten erfüllt werden, ist der zusätzliche Personaleinsatz von 2
Betreuerinnen für insgesamt 5,5 Stunden/Tag erforderlich. Bei dieser
Darstellung wird davon ausgegangen, dass die Betreuung in nur einer Einrichtung
für alle Kinder erfolgt. Der Aufwand für den potentiellen Arbeitgeber liegt
hierfür im Jahr bei ca. 33.000 €. Auch hier erfolgt der Hinweis, dass die
Zuständigkeit für Angebotserweiterungen bei dem Träger der Jugendhilfe gegeben
ist.
Die
organisatorische Umsetzung dieses Angebots wurde hierbei noch nicht geprüft. Es
ist wahrscheinlich, dass noch weitere Kosten hinzukommen.
Die
Befragung der Eltern in Havixbeck durch den Kreis Coesfeld hat ergeben, dass
nur
2,6
% (6) der Eltern vor Beginn der regulären Betreuungszeit eine regelmäßige
Randzeitenbetreuung benötigen. 14,6 % (35) haben in diesem Fall eine „ab und
zu“- Betreuung als gewünscht angegeben. Nach regulärem Ende der Betreuungszeit
benötigen regelmäßig 9,9 % (22) der Eltern eine Betreuung für ihre Kinder, ab
und zu wird dies von 51,6 % (130) gewünscht.
Der
Kreis Coesfeld hat das Thema der Rand- und Spontanbetreuung zurückgestellt, bis
die neue Landesregierung das überarbeitete KiBiz verabschiedet hat. Es werden
Änderungen bezüglich der Flexibilität der Betreuungszeiten erwartet.
Ein
vor einiger Zeit durchgeführtes Angebot der Stadt Coesfeld für
Randzeitenbetreuung wurde nach einem Testlauf beendet, weil es nicht angenommen
wurde.
Die
derzeitigen Öffnungszeiten der Kitas in Havixbeck entnehmen Sie bitte der
Anlage zu dieser Berichtsvorlage.
Zu 4.
Die
Bezirksregierung hat mitgeteilt, dass das Land NRW keine Genehmigungen mehr für
gebundene Ganztagsschulformen ausspricht. Daher wird das Bemühen um eine Veränderung
der Schulform der Grundschule nicht erfolgreich sein.
Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss nimmt die von der Verwaltung erstellte
Berichtsvorlage bezüglich der Anträge des Arbeitskreises (AK) „Vereinbarkeit
von Familie und Beruf“ zur Kenntnis.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Klaus Gromöller