Betreff
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplaness "Am Habichtsbach - 3. förmliche Änderung -"
Vorlage
049/2015
Aktenzeichen
II 622-21/30 d
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der Bebauungsplan „Am Habichtsbach – 3. Förmliche Änderung –„ konnte nicht vor Erteilung der Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Mehrfamilienhauses zu einer Kindertagesstätte geändert werden, da die Kindertagesstätte die Räumlichkeiten kurzfristig beziehen musste, um den Betrieb aufrechterhalten zu können. Der Baugenehmigungsbehörde wurde bei Antragstellung der Nutzungsänderung seitens der Gemeinde Havixbeck signalisiert, dass die Gemeinde den Bebauungsplan bis zum 30.08.2019 hinsichtlich der Baugrenzen so ändern wird, dass sich die zur Zeit außerhalb des Baufeldes liegenden südwestlichen Balkone sowie der 2. bauliche Rettungsweg künftig innerhalb des Baufeldes befinden. Nur aufgrund dieser Zusage wurde die Nutzungsänderung des Mehrfamilienhauses an der Altenberger Str. 26 zu einer Kindertagesstätte kurzfristig genehmigt.

 

Sollte der Bebauungsplan nicht entsprechend geändert werden, endet die Genehmigung für die Nutzung des Gebäudes als Kindertagesstätte am 30.08.2019. Die Treppenanlage und die Podeste wären dann nach Ablauf der Frist zu beseitigen und infolge dessen müsste dann die Nutzung als Kindertagesstätte aufgegeben werden.

 

Wegen der bereits umgesetzten Baumaßnahme wurde auf die Einholung des nachbarschaftlichen Einvernehmens verzichtet. Träger öffentlicher Belange sind von der Planänderung nicht berührt.

 

Der Bebauungsplan „Am Habichtsbach – 3. Förmliche Änderung –„ konnte nicht vor Erteilung der Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Mehrfamilienhauses zu einer Kindertagesstätte geändert werden, da die Kindertagesstätte die Räumlichkeiten kurzfristig beziehen musste, um den Betrieb aufrechterhalten zu können. Der Baugenehmigungsbehörde wurde bei Antragstellung der Nutzungsänderung seitens der Gemeinde Havixbeck signalisiert, dass die Gemeinde den Bebauungsplan bis zum 30.08.2019 hinsichtlich der Baugrenzen ändern wird. Aufgrund dieser Zusage wurde der Kindertagesstätte kurzfristig die Nutzungsänderung erteilt.

 

Ich empfehle Ihnen daher, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Habichtsbach – 3. förmliche Änderung“ als Satzung zu beschließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Habichtsbach – 3. förmliche Änderung -“  gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 049/2015 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Habichtsbach – 3. förmliche Änderung -“ gem. § 13 BauGB in der Form, dass auf dem Flurstück1428 die südwestliche Baugrenze um 6,00 m verschoben wird, so dass die z.Zt. außerhalb des Baufeldes liegenden südwestlichen Balkone sowie der 2. bauliche Rettungsweg künftig innerhalb der Baugrenzen liegen. Der Änderungsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, ist der Verwaltungsvorlage Nr. 049/2015 als Anlage 2 beigefügt.

 

Weiterhin wird die 1. vereinfachte Änderung des  Bebauungsplanes „Am Habichtsbach – 3. förmliche Änderung -“ als Satzung beschlossen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                      nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine.

 

 

 

 

Klaus Gromöller