Begründung
Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlags - Haushaltssatzung:
Die bisherigen
Beratungen in den Fachausschüssen sowie in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 15.04.2015 brachten die in der beigefügten Änderungsliste
02/215 dargestellten Veränderungen im Ergebnis- und Finanzplan.
Infolge der
Veränderung des Haushaltsvolumens ergeben sich folgende Beträge in der
Haushaltssatzung 2015:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die
Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Havixbeck voraussichtlich erzielbaren
Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu
leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält,
wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 20.806.034
€
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 22.012.861 €
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 19.198.490
€
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 19.979.746
€
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 1.879.452
€
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 2.816.725
€
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 930.000
€
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 374.850
€
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite,
deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
930.000 €
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
1.150.000 €
festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der allgemeinen
Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
1.206.827 €
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
3.000.000 €
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 293 v.H.
- Für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 581 v.H.
- Gewerbesteuer auf 435 v.H..
§ 7
Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „kw“-Vermerk versehenen sind, dürfen diese Stellen bei einem Ausscheiden des Stelleninhabers nicht oder nur zu dem ausgewiesenen Anteil wieder besetzt werden.
Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „ku“-Vermerk versehen sind, so sind die Stellen nach dem Freiwerden in eine niedrigere Entgeltgruppe umzuwandeln.
§ 8
Die festgesetzten Budgetierungsregelungen (Seite 5 ff. aus dem Entwurf der Haushaltssatzung) sind mit ihren haushaltsrechtlichen Auswirkungen Bestandteil dieser Haushaltssatzung
Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlags – Stellenplan:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.04.2015 ist über den Stellenplan 2015 wie folgt abgestimmt worden:
1.) Antrag auf Streichung der im Stellenplanentwurf enthaltenen Stelle des Klimamanagers: 6 Ja - und 6 Nein-Stimmen. Der Antrag ist damit abgelehnt worden.
2.) Antrag auf Streichung der im Stellenplanentwurf noch enthaltenen drei A 13 hD-Stellen zugunsten der beizubehaltenden A 13 gD-Stellen: 10 Ja- und 2 Nein-Stimmen. Der Antrag ist damit angenommen worden.
3.) Abstimmung über den gesamten Stellenplan unter Berücksichtigung der Änderungen zu den vg. Punkten 1.) und 2.): 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung. Der Stellenplan ist damit abgelehnt.
Dem Rat ist damit keine Beschlussempfehlung zum Gesamtstellenplan gegeben worden. Daher ist abhängig von in der Ratssitzung gestellten Anträgen der Beschluss zum Stellenplan erst in der Ratssitzung zu formulieren.
Beschlussvorschlag
- Die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 wird beschlossen.
Grundlage
der Beschlussfassung ist der in der Ratssitzung am 18.12.2014 vorgelegte
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 unter Berücksichtigung
der Änderungen lt. Änderungsliste 02/2015.
- Der Beschluss zum Stellenplan wird in der Ratssitzung formuliert.
Finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle
Auswirkungen
Vgl. Ausführung des Haushalts!