Betreff
Beschluss der Haushaltssatzung 2015 mit Anlagen
Vorlage
048/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlags - Haushaltssatzung:

 

Die bisherigen Beratungen in den Fachausschüssen sowie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.04.2015 brachten die in der beigefügten Änderungsliste 02/215 dargestellten Veränderungen im Ergebnis- und Finanzplan.

 

Infolge der Veränderung des Haushaltsvolumens ergeben sich folgende Beträge in der Haushaltssatzung 2015:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Havixbeck voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

 

Gesamtbetrag der Erträge auf                                              20.806.034 €

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                  22.012.861 €

 

im Finanzplan mit

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                       19.198.490 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                       19.979.746 €

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf                                                          1.879.452 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf                                                          2.816.725 €

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf                                                         930.000 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf                                                         374.850 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

930.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

1.150.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

1.206.827 €

festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

3.000.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    1. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf                                            293 v.H.

    1. Für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                            581 v.H.

 

  1. Gewerbesteuer auf                                                     435 v.H..

 

 

§ 7

 

Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „kw“-Vermerk versehenen sind, dürfen diese Stellen bei einem Ausscheiden des Stelleninhabers nicht oder nur zu dem ausgewiesenen Anteil wieder besetzt werden.

 

Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „ku“-Vermerk versehen sind, so sind die Stellen nach dem Freiwerden in eine niedrigere Entgeltgruppe umzuwandeln.

 

 

§ 8

 

Die festgesetzten Budgetierungsregelungen (Seite 5 ff. aus dem Entwurf der Haushaltssatzung) sind mit ihren haushaltsrechtlichen Auswirkungen Bestandteil dieser Haushaltssatzung

 

 

Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlags – Stellenplan:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.04.2015 ist über den Stellenplan 2015 wie folgt abgestimmt worden:

1.)         Antrag auf Streichung der im Stellenplanentwurf enthaltenen Stelle des Klimamanagers: 6 Ja - und 6 Nein-Stimmen. Der Antrag ist damit abgelehnt worden.

2.)         Antrag auf Streichung der im Stellenplanentwurf noch enthaltenen drei A 13 hD-Stellen zugunsten der beizubehaltenden A 13 gD-Stellen: 10 Ja- und 2 Nein-Stimmen. Der Antrag ist damit angenommen worden.

3.)         Abstimmung über den gesamten Stellenplan unter Berücksichtigung der Änderungen zu den vg. Punkten 1.) und 2.): 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung. Der Stellenplan ist damit abgelehnt.

 

Dem Rat ist damit keine Beschlussempfehlung zum Gesamtstellenplan gegeben worden. Daher ist abhängig von in der Ratssitzung gestellten Anträgen der Beschluss zum Stellenplan erst in der Ratssitzung zu formulieren.

 

 

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 wird beschlossen.

Grundlage der Beschlussfassung ist der in der Ratssitzung am 18.12.2014 vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 unter Berücksichtigung der Änderungen lt. Änderungsliste 02/2015.

 

  1. Der Beschluss zum Stellenplan wird in der Ratssitzung formuliert.

 

Finanzielle Auswirkungen             ja

Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Ausführung des Haushalts!