Betreff
Beratung über den Erlass einer Satzung. Hier: Interessentengrundstücke
Vorlage
047/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die Interessentengemeinschaft des Flothfeldes ist Eigentümerin der Flurstücke 1940 der Flur 14, groß 918 m², Weg und 1760 der Flur 14, groß 872 m², Waldfläche.

 

Die Wegefläche soll nunmehr an die Gemeinde veräußert werden, da sie im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Erweiterung des Bebauungsplanes „Flothfeld VII“ teilweise als öffentliche Verkehrsfläche und auch als Baufläche ausgewiesen wurde.

 

Die Parzelle 1760 (Waldfläche und Grabenfläche) dient der Gemeinde als Notüberlauf für das Regenwasser des Baugebietes und entwässert die dahinterliegenden Ackerflächen. Auch diese Fläche soll ins Eigentum der Gemeinde übergehen.

 

Diese Absicht der Veräußerung und Einziehung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 12 vom 23.12.2014 auf Seite 115-116 öffentlich bekanntgemacht.

 

Gegen diese Absicht sind Bedenken nicht vorgebracht worden.

 

Bevor nunmehr der Grundstückskaufvertrag abgeschlossen werden kann, ist der Erlass einer Satzung, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf, erforderlich. Nur hierdurch kann die Zweckbindung der Interessengrundstücke aufgehoben werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschießt nach Beratung die folgende Satzung:

 

Satzung

über die Aufhebung der Zweckbindung von Interessentengrundstücken und Veräußerung dieser Flächen vom …..

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW, Seite 666) – in der aktuell gültigen Fassung – und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten, gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die folgende Satzung erlassen:

 

                                                                       § 1

 

Die Grundstücke Gemarkung Havixbeck, Flur 14, Flurstück 1940, groß 918 m², Wegefläche, und Flur 14, Flurstück 1760, groß 872 m², Waldfläche, welche im Eigentum der Interessentengemeinschaft des Flothfeldes stehen, werden aus der Verwaltung der Interessenten des Flothfeldes herausgenommen und die Zweckbindung aufgehoben.

Die Flurstücke 1940 der Flur 14 und 1760 der Flur 14 werden an die Gemeinde Havixbeck, Willi-Richter-Platz 1, 48329 Havixbeck veräußert.

 

Die vorgenannten Flächen sind im beigefügten Lageplan dargestellt.

                                                                       § 2

Die erforderlichen Eigentumsänderungen werden mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt.

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen              ja

Finanzielle Auswirkungen

 

Der Erlass der Satzung hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

Klaus Gromöller

 

1 Anlage