Betreff
Beratung über die Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Schüler/innen der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck zum Schuljahr 2011/2012
Vorlage
035/2011
Aktenzeichen
III / 9 223-00/63
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Zum Schuljahr 2005/2006 wurde an der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck die Offene Ganztagsgrundschule eingerichtet. Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat hierzu folgende soziale Staffelung des Elternbeitrages beschlossen:

 

Stufe I  : Bruttojahreseinkommen bis 24.542,- €        =                                    45,- € / Monat

Stufe II : Bruttojahreseinkommen bis 49.084,- €        =                                    65,- € / Monat

Stufe III: Bruttojahreseinkommen über 49.084,- €      =                                  100,- € / Monat

Für Geschwisterkinder ist der hälftige Beitrag fällig.

 

Gemäß dem Erlass „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ wurde der Elternbeitrag zunächst auf 100,- € bei einer sozialen Staffelung begrenzt. Bei Änderung des Erlasses in 2006 wurde diese Grenze auf 150,- € angehoben, die Elternbeiträge blieben in Havixbeck jedoch unverändert.

 

Da auch im Kindergartenbereich die Stufen neu gestaltet und die Beträge für die einzelnen Stufen auf glatte 1.000,- € geändert wurden, wird hier aus Einfachheitsgründen vorgeschlagen, die vorhandenen Stufen ebenfalls nach oben auf volle 1.00,- € zu runden.

 

Inzwischen geht die Offene Ganztagsgrundschule an der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck in das 7. Jahr mit unveränderten Elternbeiträgen. Da die Aufwendungen für die Einrichtung gestiegen sind und auch andere Beiträge wie z. B. der Elternbeitrag für die Kindertageseinrichtung angepasst wurden, wird vorgeschlagen, die Elternbeiträge für die Betreuung von Grundschulkindern anzupassen von/auf:

 

Elternbeitrag Offene Ganztagsgrundschule:

Stufe I  : Bruttojahreseink. bis 25.000,- (24.542,-) € = von 45,- € auf 50,- € / Monat

Stufe II : Bruttojahreseink. bis 50.000,- (49.084,- )€ = von 65,- € auf 75,- € / Monat

Stufe III: Bruttojahreseink. über 50.000 (49.084,-) € = von 100,- € auf 115,- € / Monat

Für Geschwisterkinder ist unverändert der hälftige Beitrag fällig. Erziehungsberechtigten mit geringem Einkommen ist auch weiterhin der Elternbeitrag für die Teilnahme in der Offenen Ganztagsgrundschule ganz oder teilweise entsprechend der Voraussetzungen (siehe Beschlussvorschlag) zu erlassen.

 

Eine Ermäßigung beim Essensgeld wird nicht gewährt. Die Gemeinde nimmt jedoch weiterhin an dem Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teil. Sollte es zu Änderungen kommen durch das Bildungspaket etc, wird es einen entsprechenden Bericht in den politischen Gremien geben.

 

Für zusätzliche Kinder in der Ferienbetreuung soll der Elternbeitrag von 25,- € auf 35,- € wöchentlich angepasst werden. Für Kinder aus der Betreuung bis 13.00 Uhr wird der Beitrag von 15,- € auf 20,- € wöchentlich angehoben. Der Elternbeitrag für die für die Betreuung bis 13.00 Uhr beträgt weiterhin 35,- € monatlich.

 

Die Änderungen sollen mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 (01.08.2011) in Kraft treten. Alle Eltern, die bereits Ihr Kind angemeldet haben bzw. dessen Kinder bereits die Offene Ganztagsgrundschule besuchen, erhalten ein neues Informationsblatt sowie einen geänderten Bescheid.

1. Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt folgende Elternbeiträge für die Betreuung von Grundschulkindern ab dem 01. August 2011:

 

Elternbeitrag Offene Ganztagsgrundschule:

Stufe I  : Bruttojahreseinkommen bis 25.000,- €        =                                    50,- € / Monat

Stufe II : Bruttojahreseinkommen bis 50.000,- €        =                                    75,- € / Monat

Stufe III: Bruttojahreseinkommen über 50.000,- €      =                                  115,- € / Monat

Für Geschwisterkinder ist der hälftige Beitrag fällig.

 

Erziehungsberechtigten mit geringem Einkommen ist weiterhin der Elternbeitrag für die Teilnahme in der Offenen Ganztagsgrundschule ganz oder teilweise zu erlassen. Es soll folgende Einkommensgrenze zu Grunde gelegt werden:

Ø                              2-facher Regelsatz für Haushaltsvorstand z. Zt.    718,- €

Ø                              + Zuschlag für unterhaltsberechtigte Personen je  251,- €

Ø                              + angemessene Kosten der Unterkunft ohne Kosten für Heizung/Warmwasser

Das bereinigte Nettoeinkommen ist gegenüberzustellen. Der Überschreitungsbetrag ist auf den Elternbeitrag anzurechnen mit der Folge, dass sich dieser reduziert bzw. der Antrag abgelehnt werden muss.

 

Eine Ermäßigung beim Essensgeld wird nicht gewährt. Die Gemeinde nimmt jedoch weiterhin an dem Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teil.

 

Ferienbetreuung für zusätzliche Kinder in der Ferienbetreuung:                   ..35,- € / Woche

 

Elternbeitrag für die Betreuung bis 13.00 Uhr                                                  35,- € / Monat

Ferienbetreuung für Kinder in der Betreuung bis 13.00 Uhr                             20,- € / Woche

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Bei den derzeitigen Einstufungen kann ein Mehrertrag von ca. 10.000,- € pro Schuljahr erwartet werden. Dieser ist zu verbuchen bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten im Produkt 0302 – Betreuung von Grundschulkindern.