Betreff
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses für die Erstellung eines Änderungsantrages zum Zuwendungsbescheid „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ für den Ausbau des Dachgeschosses in der Musikschule
Vorlage
VO/079/2018
Aktenzeichen
III.2
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Das Jugendorchester Havixbeck beabsichtigt den Ausbau des Dachgeschosses der Musikschule. Hierfür wurde ein Antrag auf Förderung aus dem Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ gestellt. Dieser wurde mit Zuwendungsbescheid vom 14.04.2016 über 157.424 € bewilligt. Die Mittel sind vorgesehen in Höhe von 40.780 € für das Betreuungsmanagement und 116.644 € für die Baumaßnahmen.

 

Die jüngsten Kostenhochrechnungen haben ergeben, dass die Gesamtmaßnahme nicht so finanzierbar ist, wie sie beantragt wurde. Es soll jedoch an dem Ziel und dem Inhalt der Fördermaßnahme festgehalten werden. Daher ist bei der Bewilligungsbehörde ein Antrag zu stellen, der eine geänderte Planung mit geringeren Baukosten beinhaltet, jedoch den gleichen Förderzweck erreicht. Die geänderte Planung ist den Unterzeichnern des Dringlichkeitsbeschlusses am 15.05.2018 vorgestellt und erläutert worden.

 

Die Antragsunterlagen wurden vom Jugendorchester Havixbeck vorbereitet, der Antrag von der Gemeinde Havixbeck als Änderungsantrag an die Bezirksregierung gestellt.  Da der Bewilligungszeitraum am 31.12.2018 endet, muss zeitnah eine Ausschreibung der Bauarbeiten erfolgen.

 

Die nächste reguläre Ratssitzung am 05.07.2018 für den Zustimmungsbeschluss einer geänderten Ausbauplanung im Dachgeschoss lässt nicht genügend Vorlauf, um die Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraumes abzuschließen. Zur Vermeidung zusätzlicher Kosten und eventuellem Verlust der Fördermittel war eine besondere Dringlichkeit gegeben, der geänderten Ausbauplanung zuzustimmen.

 

Ich schlage Ihnen daher vor, den Dringlichkeitsbeschluss vom 17.05.2018 für die Erstellung eines Änderungsantrages zum Zuwendungsbescheid „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen„  für den Ausbau des Dachgeschosses in der Musikschule zu genehmigen.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Dringlichkeitsbeschluss vom 17.05.2018, für die Erstellung eines Änderungsantrages zum Zuwendungsbescheid „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen„  für den Ausbau des Dachgeschosses in der Musikschule wird genehmigt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                ja        

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Mit dem Änderungsantrag sind zunächst keine weiteren Kosten verbunden.

Das Ziel der Fördermaßnahme soll im Wesentlichen durch die Umwidmung eines Raumes in der AFG erreicht werden. Sollte die Bezirksregierung diesem Änderungsantrag zustimmen, ist die Finanzierung der geänderten Planung gesichert.

Der Ausbau des Dachgeschosses soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Hierfür ist dann ein weiterer, ergänzender Förderantrag zu stellen. Die Planung hierfür wird die Verwaltung vorstellen, sobald sie vorliegt. Hierin enthalten sind dann auch eine Kostendarstellung und ein Finanzierungsvorschlag.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller