Betreff
Genehmigung des Entwurfes zur Erweiterung des Feuerwehrhauses Havixbeck um eine Atemschutzwerkstatt
Vorlage
VO/078/2018
Aktenzeichen
III.2
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 der Vergabe des Planungsauftrages an die Firma Forplan aus Bonn zugestimmt. Das Büro soll einen Entwurf für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Havixbeck um eine Atemschutzwerkstatt erstellen.

 

Forplan hat verschiedene Varianten untersucht, skizzenhaft dargestellt und diese mit Kostenschätzungen versehen. Die Varianten sind im Ratsinformationssystem hinterlegt und können dort eingesehen werden.

 

Neben der Erweiterung um eine Atemschutzwerkstatt sind im Brandschutzbedarfsplan weitere Anpassungsbedarfe festgestellt worden. So ist aus dem Schulungsraum des Obergeschosses ein zweiter Fluchtweg erforderlich. Dies kann durch eine außenliegende Fluchttreppe realisiert werden. Ferner sind die Rolltore und die Abgasabsauganlage zu überarbeiten. Für diese Arbeiten hat das Büro Forplan eine Schätzung in Höhe von ca. 162.000 € vorgenommen. Diese Summe ist den jeweiligen Schätzungen für die Erweiterung um eine Atemschutzwerkstatt hinzuzufügen.

 

 

Variante 1:

Die Erweiterung entsteht vor dem Feuerwehrgerätehaus als Anbau zum mehrgeschossigen Gebäudeteil. Auf ca. 90 m² Bruttogeschossfläche entsteht eine eingeschossige oder alternativ zweigeschossige Erweiterung.

Die Kosten hierfür werden mit ca. 305.000 € oder 418.000 € beziffert.

 

Variante 2 und 3:

Die Funktion der Atemschutzwerkstatt wird in die neuen Hallen des Gerätehauses gelegt.

Bei Variante 2 wird eine der beiden Hallen umgerüstet und der wegfallende Stellplatz außen angelegt.

 

Bei der Variante 3 sind dann beide Hallenteile umgerüstet und die Stellplätze außen neu geschaffen.

Für diese Varianten liegt noch keine Schätzung vor. Die Kosten werden in der Sitzung des UA vorgestellt werden.

 

Variante 4:

Die Atemschutzwerkstatt wird in die alten Hallen integriert. Hierfür werden von der rückwärtigen Hallenseite ca. 6,80 m abgetrennt. Damit die erforderliche Einstelltiefe für die Einsatzfahrzeuge gewährleistet bleibt, werden die Hallen nach vorne hin um die erforderliche Tiefe erweitert. Die Kosten hierfür werden mit ca. 395.000 € geschätzt.

Diese Variante wird von der Feuerwehr favorisiert.

 

Variante 5:

Die Atemschutzwerkstatt wird auf der Ebene der Hallen im rückwärtigen Bereich angeordnet.

Hierbei werden größere Erdarbeiten erforderlich. Ein positiver Nebeneffekt dieser Variante ist, dass die Einsatzkleidung aus dem Hallenbereich entfernt werden kann und in der Erweiterung Platz findet. Die geschätzten Kosten hierfür liegen bei ca. 620.000 €.

 

 

Herr von Canal, der diese Planungen im Auftrag von Forplan ausführt, wird alle Varianten in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof erläutern.

 

 

Der Feuerwehr wurden sämtliche Varianten vorgestellt. Von dort gibt es ein eindeutiges Votum zur Umsetzung der Variante 4. Hierzu gibt es folgende Anregungen:

 

  1. Die neue Atemschutzwerkstatt erscheint recht groß  -- Die Feuerwehr Havixbeck hat nur 21 Atemschutzgeräte

 

  1. Die Umkleiden der Damen und der Herren ist zu klein.

Einsatzkräfte derzeit  = 62 Herren und 10 Damen

Jugendfeuerwehr derzeit = 20  Personen

Ersthelfer derzeit = 3 Personen

 

  1. Es ist zwingend erforderlich, dass auch die beiden Hallen (direkt an der Rettungswache) verlängert werden, um auch Großfahrzeuge dort abstellen zu können.

 

Diese Anregungen konnten bislang noch nicht geprüft und bewertet werden; Herr von Canal wird hierzu jedoch in der Sitzung Stellung nehmen.

 

Architektonisch ist es sinnvoll, die Hallen, beginnend von der Garage der Rettungswache bis zum Waschplatz, in einer Linie nach außen zu erweitern.

 

Ich schlage Ihnen vor, die Erweiterung gemäß der mit der Feuerwehr abgestimmten Variante 4 zu realisieren. Die Anregungen der Feuerwehr sind zu prüfen und gfls. in die Genehmigungsplanung aufzunehmen.

 

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Büro Forplan aus Bonn einen Planungsauftrag abzuschließen, der die Planungsphasen 3 und 4 (bis zur Genehmigungsplanung) enthält.

Grundlage für diese Beauftragung ist das Angebot vom 21.03.2018 mit den hier aufgelisteten Prozentsätzen gemäß der Untersuchungsvariante Nummer 4 und dem hieraus resultierenden Honorar gemäß Kostenschätzung.

Die Verwaltung wird beauftragt ein Angebotsverfahren für die weiteren Planungsleistungen durchzuführen und dem Rat einen geeigneten Architekten zur Beauftragung vorzuschlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                ja        

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die Kosten für die Umrüstung bzw. Erweiterung des Gerätehauses sind im Haushalt 2019 vorzusehen.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller