Betreff
Neufassung einer Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/075/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Mit Datum vom 25.04.2018 ist ein Antrag aller Fraktionen im Rat der Gemeinde Havixbeck eingegangen, die Hauptsatzung der Gemeinde Havixbeck neu zu beschließen. Die Hauptsatzung der Gemeinde Havixbeck vom 18.12.2001 ist zuletzt durch die Satzung vom 29.09.2008 geändert worden. Hierzu soll eine Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Gemeinde Havixbeck beschlossen werden.

 

Die Zuständigkeitsordnung soll zum Zwecke einer möglichst gleichmäßigen Belastung der vom Rat gebildeten Ausschüsse und im Sinne einer klareren Zuordnung die Zuständigkeiten der Ausschüsse neu regeln.

 

Der Antrag aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen sowie der dem Antrag angefügte Vorschlag einer Zuständigkeitsordnung sind der Vorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt.


Die Verwaltung hat die beigefügte Zuständigkeitsordnung vom Städte- und Gemeindebund NRW kritisch prüfen lassen, so dass noch einige Änderungsvorschläge gemacht werden. Die Stellungnahme des StGB NRW ist als Anlage 3 zu dieser Vorlage beigefügt. Die sich daraus ergebenden Änderungsvorschläge sind in Gänze als Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt. Die wesentlichsten Veränderungen werden im Folgenden dargestellt. Die damit verbundenen Ziele sind, eine rechtsichere Zuständigkeitsordnung zu beschließen sowie eine transparente und effektive Handhabung zu gewährleisten.

 

 

§ 2 Bürgermeister

 

 

II. Übertragene Zuständigkeiten

 

 

 

c)      Stundung öffentlicher Abgaben und gemeindlicher Forderungen bis zu drei Jahren, soweit der gestundete Betrag 15.000 € nicht übersteigt.

 

d)     Niederschlagung öffentlicher Abgaben und gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 15.000 € je Einzelfall.

 

e)     Erlass öffentlicher Abgaben und gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 15.000 €.

 

f)      Entscheidung über die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einem Betrag von 30.000 €.

 

g)     Entscheidung über Um- und Erweiterungsbauten von kommunalen Gebäuden und Einrichtungen im Rahmen der Veranschlagungen des Haushaltsplanes bis zu einem Betrag von 30.000 €.

 

h)     Auftragsvergaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gemäß der gültigen Vergabeordnung vorzunehmen und auszuführen.

 

i)      Bis zu einem Wert von 100.000 € je Einzelfall über An- und Verkäufe von Grundstücken sowie Tausche gemeindeeigener Grundstücke zu entscheiden.

 

k)     Entscheidung über die Zulässigkeit von Bauvorhaben bzw. Ausnahmen und Befreiungen.

 

l)      Gestattung von Rechten durch die Gemeinde als Grundstückseigentümer (Grenzbebauung, Genehmigung von Lichtrechten, Wegerechten usw.), soweit eine Belastung von Grundstücken erforderlich ist.

 

 


 

§ 4 Haupt- und Finanzausschuss

 

II. Übertragene Zuständigkeiten

 

 

(14)        Vorberatung von Stundungen, Niederschlagungen und Erlass von Geldforderungen, soweit nicht der Bürgermeister gem. § 12 der Hauptsatzung i.V.m. § 2 dieser Zuständigkeitsordnung zuständig ist. Die Bewilligung von Stundungen und Niederschlagungen sowie Erlasse über die Wertgrenze 15.000 € hinaus obliegen dem Haupt- und Finanzausschuss.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die als Anlage 4 beigefügte Version einer Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Gemeinde Havixbeck.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen