Betreff
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/073/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Mit Datum vom 25.04.2018 ist ein Antrag aller Fraktionen im Rat der Gemeinde Havixbeck eingegangen, die Hauptsatzung der Gemeinde Havixbeck neu zu beschließen. Die Hauptsatzung der Gemeinde Havixbeck vom 18.12.2001 ist zuletzt durch die Satzung vom 29.09.2008 geändert worden.

 

Der Landtag hat am 10.11.2016 das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbst-verwaltung beschlossen. Ebenfalls wurde die Entschädigungsverordnung zum 01.01.2017 geändert. Diese Änderung haben ebenfalls Auswirkungen auf die Hauptsatzung der Gemeinde Havixbeck. Aus diesen Gründen soll die Hauptsatzung entsprechend angepasst werden.

 

Der Antrag aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen sowie der dem Antrag angefügte Vorschlag einer neuen Hauptsatzung sind der Vorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt.

 


Die Verwaltung hat die beigefügte Hauptsatzung vom Städte- und Gemeindebund NRW kritisch prüfen lassen, so dass noch einige Änderungsvorschläge gemacht werden. Die Stellungnahme des StGB NRW ist als Anlage 3 zu dieser Vorlage beigefügt. Die sich daraus ergebenden Änderungsvorschläge werden im Folgenden dargestellt. Die damit verbundenen Ziele sind, eine rechtsichere Hauptsatzung zu beschließen sowie eine transparente und effektive Handhabung zu gewährleisten. Anlage 4 zeigt die Version der Hauptsatzung mit den eingearbeiteten Änderungen.

 

 

§ 3

Gleichstellung von Frau und Mann

 

(3)      Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Dies sind insbesondere soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche; die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei der Erstellung und Änderung des Gleichstellungsplans sowie bei der Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Gleichstellungsplans mit.

 

 

§ 8

Ausschüsse

 

(5)      Im Übrigen werden die Zuständigkeiten der Ausschüsse durch einen besonderen Ratsbeschluss (Zuständigkeitsordnung) geregelt, soweit gesetzlich nichts Anderes vorgeschrieben ist.

 

Der § 8 Abs. 5 gemäß Anlage 2 wird gemäß Empfehlung des StGB NRW gestrichen und in die Zuständigkeitsordnung verlagert.

 

 

§ 9

Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfallersatz

 

 

(3)          Sachverständige erhalten für die Teilnahme an einer Ausschusssitzung den pauschalierten Auslagenersatz nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung.

 

Der § 9 Abs. 3 gemäß Anlage 2 wird gemäß Empfehlung des StGB NRW geändert von Sachverständigen Bürgern in Sachverständige gemäß GO NRW.

 

 

§ 13

Stellvertretung des Bürgermeisters

 

(1)    Der Rat wählt zu Beginn der ersten Sitzung nach der Neuwahl aus seiner Mitte ohne Aussprache zwei ehrenamtliche Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters.

 


 

§ 15

Öffentliche Bekanntmachungen

 

(3)      Zeit und Ort der Ratssitzungen sowie die Tagesordnung werden grundsätzlich im Internet auf der offiziellen Seite der Gemeinde Havixbeck (www.havixbeck.de) öffentlich bekanntgemacht. Bei der Bestimmung der Dauer der öffentlichen Bekanntmachung im Internet sind die in der Geschäftsordnung festgelegten Ladungsfristen zu beachten.

 

 

Der § 15 Abs. 3 wird gemäß der Empfehlung des StGB NRW entsprechend angepasst.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die als Anlage 4 beigefügte Version einer Hauptsatzung für die Gemeinde Havixbeck.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen