Begründung

 

Die GPA NRW hat bei der Gemeinde Havixbeck mit Präsenzzeiten vor Ort im Zeitraum von Februar bis November 2017 eine überörtliche Prüfung auf der Grundlage des § 105 GO NRW durchgeführt. Die Prüfung wurde mit der Übersendung des Prüfungsberichtes am 16.02.2018 abgeschlossen.

 


Gem. § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungs-prüfungsausschuss zur Beratung vor. Dieser unterrichtet den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Der Prüfbericht wird in Absprache mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses aus Sparsamkeitsgründen nur diesem und den Fraktionsvorsitzenden in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Der Prüfbericht ist wegen des Umfangs ansonsten nur digital im Ratsinformationssystem bzw. über die Mandatos App als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.

 

Der Prüfungsbericht setzt sich aus folgenden Einzelteilen zusammen:

 

Vorbericht (Anlage 1)

Finanzen (Anlage 2)

Schulen (Anlage 3)

Sport- und Spielplätze (Anlage 4)

Verkehrsflächen (Anlage 5)

GPA-Kennzahlenset (Anlage 6).

 

Beschlussvorschlag

 

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Havixbeck zur Kenntnis.

 

  1. Mit dem Protokoll über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird dem Gemeinderat der nach § 105 Abs. 5 GO NRW vorgeschriebene Bericht über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie das Ergebnis seiner Beratungen erteilt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Für die durchgeführte Prüfung wurden der Gemeinde Havixbeck durch die GPA NRW gemäß des Vorausleistungsbescheides 32.946,00 € in Rechnung gestellt.