Begründung
Der Rat der
Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 12.10.2017 die Aufstellung eines
Bebauungsplanes zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich
II“ beschlossen. Außerdem hat der Gemeinderat gem. § 13 Abs. 2 in Verbindung
mit § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes beschlossen,
die in der Zeit vom 06.11.2017 bis
06.12.2017 vorgenommen wurde.
Während des
Auslegungszeitraumes sind seitens der betroffenen Öffentlichkeit und seitens
der Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen eingegangen, die im Nachfolgenden abgedruckt und mit
einer rechtlichen Bewertung und Beschlussempfehlung versehen sind.
Die Originalstellungnahmen entnehmen Sie bitte der Anlage zu dieser Verwaltungsvorlage. Ausschuss- und Ratsmitglieder haben im nicht öffentlichen Bereich des Ratsinformationssystems die Möglichkeit, die Stellungnahmen der BürgerInnen nicht anonymisiert einzusehen.
Aufgrund der
anliegenden Abwägungsergebnisse wurde der Entwurf des Planes zur 4.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ überarbeitet.
Durch die Änderung
der Definition des § 5 Abs. 2 BauNVO (Zulassung des „Sonstigen Wohnens“) ist
der dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte überarbeitete
Planentwurf gem. § 4 a Abs. 3 BauGB
erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung den geänderten Entwurf zur 4. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes „Gennerich II“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4
a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen und die
Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
keine. Die Planänderungskosten werden von den Antragstellern getragen.
Klaus Gromöller