Betreff
Öffentlich rechtliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit der Stadt Billerbeck zum Zweck der Errichtung und Durchführung eines Teilstandortes der Havixbecker Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbeck
Vorlage
VOV/001/2018
Art
Verwaltungsvorlage -vertraulich-

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Am 07.12.2017 hat der Gemeinderat beschlossen, die detaillierten Inhalte einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) im Zusammenhang mit der Errichtung eines Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule (AFG) in Billerbeck zum Zweck der Zusammenarbeit mit der Stadt Billerbeck durch die Verwaltung unter Beteiligung des gebildeten Arbeitskreises erarbeiten zu lassen und zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen (VV109/2017).

 

Die Verwaltungen der beiden Kommunen haben diesen Entwurf zur ÖRV vorbereitet und am 07.05.2018 dem Arbeitskreis vorgestellt. Dort wurden Ergänzungen und Veränderungen beraten und in den Entwurf eingefügt. Alle bis jetzt erkenn- und denkbaren Erfordernisse für diese ÖRV sind berücksichtigt und dennoch ist allen Beteiligten bewusst, dass Ergänzungen und Nachbesserungen unter Umständen nötig werden können, da in der ersten Zeit des neuen Teilstandorts in Billerbeck auf allen beteiligten Ebenen entsprechende Erfahrungen und neue Erkenntnisse gesammelt werden.

 

Der beschlussfähige ÖRV-Entwurf liegt dieser VOV als Anlage 1 bei.

 

In der Vorbereitungsphase wurde deutlich, dass ergänzend zu der ÖRV eine Durchführungsvereinbarung zu treffen ist, in welcher Detailfragen festgehalten werden, die derzeit noch nicht konkret benannt werden können. So ist z.B. zum jetzigen Zeitpunkt seitens der Schule noch nicht darstellbar in welchem Umfang ein Pendelverkehr zwischen den Standorten erforderlich sein wird, da eine Planung für die Unterrichtsstundentafel derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Der Schulleitung ist bewusst, dass auf Grund des hohen Kostenaufwands diese Planung einer gewissen Sorgfalt bedarf. Ebenso ist die Vereinheitlichung des elektronischen Bestellsystems für die Mensa noch nicht abgeschlossen und Inhalte bezüglich der Anforderungen an die digitale Verknüpfung in ersten Schritten zwar schon umgesetzt, zum Teil aber noch gar nicht bekannt sind. Möglicherweise anstehende Investitionen in die gemeinsame Oberstufe am Standort in Havixbeck sollen ab dem Schuljahr 2022/23 insofern Berücksichtigung finden, als dass die Stadt Billerbeck sich an den Abschreibungen und auch den Kosten des laufenden Betriebs beteiligen wird. Die genaue Darstellung dieser Kosten ist ebenso in der Durchführungsvereinbarung zu regeln.

 

Nach dem anstehenden Ratsbeschluss zur ÖRV am 5.7.2018 ist der Kommunalaufsicht und der Bezirksregierung diese Vereinbarung zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung ist bis zum 1.8.2018 (Schuljahresbeginn) auszusprechen. Die genannten Behörden haben daher darum gebeten, ihnen den am 19.06.2018 im Schulausschuss beratenen Entwurf bereits vorab zur Prüfung bereit zu stellen, damit die zeitlichen Erfordernisse eingehalten werden können.

 

Nach intensiver Vorbereitung durch die Verwaltungen und dem Arbeitskreis seit Ende des Jahres 2017 liegt nunmehr eine ausgereifte Fassung einer ÖRV vor, die eine rechtlich fundierte Grundlage zur Teilstandortbildung und damit der Umsetzung des Betriebes der gemeinsamen Gesamtschule mit der Stadt Billerbeck abbildet. Daher empfehle ich diesen Entwurf zu beschließen, bzw. die Unterschrift des Bürgermeisters unter diese Vereinbarung zu beauftragen und den Auftrag zu erteilen, die ÖRV durch die Verwaltung den Genehmigungsbehörden vorzulegen.

 

Bezüglich der Namensführung zur gemeinsamen Gesamtschule hat sich in den zurückliegenden Beratungsprozessen herausgestellt, dass die zukünftige Namensführung „Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck-Billerbeck“ dem Erfordernis der Außenwirkung dieser interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Kommunen Havixbeck und Billerbeck Ausdruck verleiht, ohne dass die wesentlichen Merkmale im Hinblick an die Erinnerung an die Namensgeberin Anne Frank verändert werden.

 

Die Namensgebung für die Gesamtschule im Jahr 1995 erfolgte durch einen Ratsbeschluss. Da die Gemeinde Havixbeck weiterhin alleinige Schulträgerin bleiben wird, ist eine Namensänderung ebenso durch den Gemeinderat in Havixbeck zu beschließen. Daher empfehle ich den entsprechenden Beschluss zur vorgeschlagenen Namensänderung.

1. Beschlussvorschlag: 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die öffentlich rechtliche Vereinbarung zum Zweck der Errichtung und Durchführung eines Teilstandortes der Havixbecker Anne-Frank-Gesamtschule in der Stadt Billerbeck und beauftragt den Bürgermeister diese zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich rechtliche Vereinbarung den Genehmigungsbehörden vorzulegen.

 

Ebenso beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck eine Namensänderung für die Anne-Frank-Gesamtschule und zwar in der Form, dass der Name der gemeinsamen Gesamtschule zukünftig „Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck-Billerbeck lautet“.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:             ja       nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen  

 

 

Für das Haushaltsjahr 2018 sind zusätzliche Ausgaben für Buspendelverkehre zwischen den Schulen, Vereinheitlichung des elektronischen Mensasystems etc. zu erwarten, welche im Haushalt nicht abgebildet sind. Für den Fall der Erforderlichkeit von außerplanmäßigen Ausgaben, werden dem Gemeinderat die entsprechenden Beschlussvorschläge vorgelegt, in denen der Bürgermeister autorisiert wird, diese notwendigen Ausgaben zu tätigen.

 

Es ist davon auszugehen, dass erste Kosteneinschätzungen nach dem begonnenen Betrieb des Teilstandortes in den ersten drei Monaten möglich sein werden. Diese werden dann auch in der Durchführungsvereinbarung spätestens dargestellt. Auch für die Planung des Haushalts 2019 sind Ansätze zu bilden, welche die Einnahmen und Ausgaben bezogen auf den Teilstandort der AFG in Billerbeck darstellen werden.

 

Bezüglich der zurückliegenden und aktuellen Ausgaben erfolgt eine Kostenbeteiligung an dem Aufwand zum Schulentwicklungsplan durch die Stadt Billerbeck. Ebenso hat die Stadt Billerbeck eine Kostenbeteiligung im Zusammenhang mit den administrativen Ausgaben bei der Verwaltung in Havixbeck zur Vorbereitung des Teilstandortes in Billerbeck zugesagt. Derzeit erfolgt eine Aufstellung der Kosten durch den zuständigen Fachbereich II.

 

 

 

 

Klaus Gromöller