Betreff
Ausbau eines zukunftsfähigen Glasfasernetzes in den Außenbereichen der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/061/2018
Aktenzeichen
III/1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Der Landwirtschaftliche Ortsverein Havixbeck – Hohenholte hat mit Schreiben vom 07.04.2018 einen Antrag zum geförderten Ausbau eines zukünftigen Glasfasernetzes in den Außenbereichen der Gemeinde Havixbeck gestellt, siehe Anlage 2 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.04.2018. Die dort gestellten Fragen sind von der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH mit Schreiben vom 15.05.2018, unterer Berücksichtigung des Informationsgesprächs mit der Geschäftsstelle Gigabit.NRW, zugeordnet der Bezirksregierung Münster, beantwortet worden. Dieses ist als Anlage im RatsInformationsSystem beigefügt worden.

 

Ein geförderter Ausbau des Außenbereichs der Next Generation-Access (NGA)-Breitbandversorgung kommt nur für unterversorgte Gebiete (sogenannte weiße Flecken, mit einem Download < 30 Mbit/s) in Betracht.

 

Trägt man die Daten aus dem Markterkundungsverfahren (2018) und der Studie „Masterplan Außenbereiche-Entwicklung von Eckpunkten eines Geschäftsmodells zur flächendeckenden und wirtschaftlich tragfähigen NGA-Erschließung des Außenbereichs“ (2016; Auftraggeber Kreis Coesfeld) zusammen ergibt sich, dass von den 405 Hauskoordinaten im Havixbecker Außenbereich rund 31 % nicht von einem geförderten Ausbau profitieren könnten, da die Netzbetreiber diese Gebiete perspektivisch mit 30 Mbit/s im Download versorgen werden. Dieses entspricht 127 der 405 Hauskoordinaten. Diese Zahl kann sich durch die Berücksichtigung der Richtfunktechnik noch erhöhen. Es können also maximal 278 Hauskoordinaten von dem geförderten Ausbau profitieren. Ein geförderter Ausbau kann somit nicht den gesamten Havixbecker Außenbereich erschließen.

 

Ziel der Gemeinde ist es aber, einen flächendeckenden Ausbau des Glasfasernetzes für den Außenbereich zu erreichen, der jedem Anlieger im Außenbereich die Möglichkeit für einen Anschluss an dieses zukunftsfähige Medium bietet.

 

Als sinnvollste Lösung zur Anbindung aller Hauskoordinaten an das Glasfasernetz bietet sich aus Sicht der Verwaltung der eigenwirtschaftliche Ausbau im Außenbereich an. Dieser Ausbau ist für die Anlieger mit Kosten von 2.000 – 2.500 € verbunden, sofern sie sich für einen Anschluss entscheiden. Inzwischen wird dieses Ausbaumodell in 10 der 11 Kommunen im Kreis Coesfeld umgesetzt, so dass auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgegriffen werden kann.

 

Um dieses Ziel auch für Havixbeck zu erreichen, haben der Landwirtschaftliche Ortsverband Havixbeck – Hohenholte und die Gemeinde in 2017/2018 verschiedene Provider eingeladen, die einen eigenwirtschaftlichen Ausbau für den gesamten Außenbereich in Havixbeck durchführen wollten. Für dieses Modell, das initial den gesamten Außenbereich umfasste, konnten jedoch nicht genügend Multiplikatoren/Unterstützer gewonnen werden.

Nun soll in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH der bauerschaftsweise Ausbau dort nach vorne gebracht werden, wo sich zuerst eine ausreichende Anzahl an Multiplikatoren und Projektunterstützer findet. Eine erste Interessentengruppe hat sich bereits in Walingen gebildet. Die Erfahrung aus anderen Kommunen zeigt, dass dann die anderen Bauerschaften folgen. 

Beschlussvorschlag

a)      Zum jetzigen Zeitpunkt wird von einem Markterkundungsverfahren für die Gemeinde Havixbeck abgesehen, da eine gültige Markterkundung seit Januar 2018 vorliegt.

b)      Es wird weiterhin versucht den eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes im Außenbereich mit Eigenleistung durchzuführen, auch dort, wo rechtlich ein geförderter Ausbau grundsätzlich zulässig wäre.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja            X nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Für den Fall, dass die Gemeinde einen Förderantrag stellen würde, müsste sie 10 % der entstehenden Wirtschaftlichkeitslücke finanzieren. Die Investitionskosten betragen nach der o.g. Studie zur Erschließung des Außenbereich 13.610 € pro Hauskoordinate (HK) im Durchschnitt im Kreis Coesfeld. Hiervon sind noch zu erwartende Einnahmen in Höhe von ca. 771 € abzuziehen. Somit verbleibt eine Lücke von 12.839 €/HK (Preisstand 2016).

 

Teilerschließung förderfähiges Gebiet (278 HK)

Geht man nun von 278 Hauskoordinaten aus, die maximal von einem geförderten Ausbau profitieren könnten, ergäben, gem. des oben genannten Masterplans folgende Kosten.

 

Deckungslücke pro Hauskoordinate:     12.839 €/HK

Anzahl der Hauskoordinaten:    278 HK

Wirtschaftlichkeitslücke:                             278 HK * 12.839 €/HK = 3.569.242 €

Förderung:                                                        3.569.242 € * 0,9 =                          3.212.318 €

Eigenanteil der Gemeinde:                        3.569.242 € * 0,1 =                             356.924 €

Zuschuss pro Hauskoordinate:  356.924 € / 278 HK ~                              1.284 €/HK

 

Teilerschließung nicht förderfähiges Gebiet (127 HK)

Zur Erschließung der mindestens aus der Förderkulisse fallenden 127 HK („Donut“) wurde ein Modell diskutiert, dass die von dem geförderten Ausbau profitierenden HK (278) die Kosten zur Erschließung der übrigen HK (127) mit einem Glasfaseranschluss im Rahmen eine Kofinanzierung als Solidargemeinschaft mittragen.

 

In Kombination mit einem geförderten Ausbau lassen sich sicherlich für den eigenwirtschaftlichen Ausbau Synergien erzielen, die allerdings exakte kaum zu bestimmen sind, sondern sich erst auf Basis des Ergebnisses der Ausschreibung für den geförderten Ausbau im Nachhinein ermitteln lassen. Geht man von einer optimistischen Annahme von Synergien im Umfang von 50 % der Kosten aus, ist im nicht förderfähigen Gebiet mit einer Deckungslücke von rd. 6.500 € je Hauskoordinate auszugehen. So ergäbe sich folgende Gesamtdeckungslücke zur Erschließung des „Donuts“:

 

Deckungslücke pro Hauskoordinate:     6.500 €/HK

Anzahl der Hauskoordinaten:    127 HK

Gesamtkosten:                                               127 HK * 6.500 €/HK =   825.500 €

 

Berechnung Kofinanzierung/Solidarumlage

Erkenntnisse aus Nachbarkommen in den Kreisen Borken und Steinfurt zeigen, dass Anbieter im geförderten Ausbau zunächst nur mit einer Marktdurchdringung von 20 % rechnen. Für die weitere Berechnung wird für Havixbeck deutlich positiver angenommen, dass eine Marktdurchdringung von 50 % erreicht werden kann. Nur von diesen 50 % wäre überhaupt zu erwarten, dass diese sich solidarisch an der Finanzierung beteiligen würden. Wenn man nun möchte, dass alle Anlieger des Außenbereichs die gleiche Summe für einen Glasfaseranschluss zahlen, so ergäbe sich folgende Rechnung:

 

Teilnehmer förderfähiges Gebiet:                          50% * 278 HK = 139 HK

Teilnehmer nicht förderfähiges Gebiet:               50% * 127 HK = 64 HK

Summe Teilnehmer:                                                     203 HK

 

Solidarumlage pro Teilnehmer:                                825.500 € / 203 HK = 4.066 €/HK

 

Selbst bei einer Teilnehmerquote von 70 %, wie sie üblicherweise als Mindestquoten nachfrageorientierter Modelle im Außenbereich angesetzt wird, ergäbe sich eine Solidarumlage von 825.500 € / 284 = 2.906 €/HK.

 

Selbst beim Eintreffen aller positiv unterstellten Annahmen übersteigen die Ausbaukosten in diesem Modell den Rahmen der in den Nachbargemeinden bekannten eigenwirtschaftlichen Modelle (2.000-2.500 €/HK).

 

Nicht berücksichtigt ist bei diesen Modellrechnungen der der oben aufgeführte, von der Gemeinde zu tragende Eigenanteil.

 

 

 

 

Klaus Gromöller