Begründung
s. Vorlage Nr. 037/2017
Aufgrund einer beabsichtigten Erweiterung der Verkaufsfläche des Lidl-Marktes an der Feuerwache wird die Grenze zum großflächigen Einzelhandel überschritten. Dies hat zur Folge, dass die bisherige Festsetzung im Bebauungsplan Gennerich II hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung geändert werden muss.
Wie bereits in der o.a. Vorlage dargestellt, kann eine Erweiterung der Verkaufsfläche nur dann stattfinden, wenn durch eine Analyse nachgewiesen wird, dass diese Entwicklung außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches keine zentrenschädlichen Auswirkungen entfaltet. Die BBE Handelsberatung hat sich inzwischen mit dieser Frage gutachtlich befasst. Die Auswirkungsanalyse aus dem Januar 2018 kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Erweiterung der Verkaufsflächen auf max. 1.000 m² für nahversorgungsrelevante Sortimente und einer Begrenzung der Randsortimente auf max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche eine zentrenschädliche Auswirkung nicht erwartet wird (die Gesamtanalyse ist aufgrund des Umfanges für die Fraktionsvorsitzenden jeweils 1-fach in Papierform und im Übrigen als Anlage 1 dieser Verwaltungsvorlage im Ratsinformationssystem (RIS) beigefügt).
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Änderung des Bebauungsplanes Gennerich II sowie des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck erforderlich. Der Plan für die Änderung des Bebauungsplanes ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. Der Plan für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 14.06.2018 vorgelegt.
Ich schlage Ihnen vor, die gewünschte maßvolle und bedarfsgerechte Erweiterung des Lidl-Standortes planungsrechtlich zu unterstützen und die Änderungen des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes auf den Weg zu bringen. Hierzu ist die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für beide Planänderungen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden erforderlich. Über die in diesem Verfahrensschritt vorgetragenen Anregungen und Bedenken ist dann durch den Gemeinderat im Rahmen eines Abwägungsvorganges zu beschließen. Erst dann erfolgt die Offenlage und erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, bevor anschließend die Änderungen endgültig beschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes Gennerich II (Schaffung einer Sonderfläche für großflächigen
Einzelhandel) sowie die Aufstellung eines Planes zur 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3
BauGB im Parallelverfahren.
Die Umgrenzung der
Plangebiete sowie der vorgesehenen Änderungen sind der Anlage 2 der VO/056/2018 zu entnehmen bzw. werden dem
Protokoll des Bau- und Verkehrsausschusses als Anlage beigefügt.
Zur Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem.
§§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB sollen die Pläne mit Begründung und Umweltbericht
für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle
Auswirkungen
Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen.
Klaus Gromöller