Begründung
s. anliegenden Antrag mit Anlagen
Der für das Bauvorhaben maßgebliche Bebauungsplan Flothfeld II enthält die Festsetzungen, dass Nebenanlagen (dazu gehört auch ein Carport) außerhalb der Baugrenzen nicht zulässig sind. Darüber hinaus wird geregelt, dass die zwischen den Baugrenzen und den Verkehrsflächen gelegenen Bereiche (Vorgartenflächen) von Bebauung freizuhalten sind.
Planerischer Grundzug in der Gemeinde Havixbeck sind seit dem Beginn der Bebauung des Bereiches Flothfeld (Bebauungsplan Stapeler/Altenberger Straße im Jahr 1969) die besonderen Festsetzungen für die außerhalb des Baufeldes liegenden Grundstücksbereiche und darüber hinaus für die Vorgartenflächen. Seit dieser Zeit ist zumindest für alle das Flothfeld betreffenden Bebauungspläne geregelt, dass die Vorgartenflächen von jeglicher Bebauung freizuhalten sind und darüber hinaus nicht eingefriedigt werden dürfen.
Durch diese Festsetzungen konnte erreicht werden, dass die städtebaulich gewünschte Offenheit und Weiträumigkeit zwischen öffentlichem Verkehrsraum und privat genutzten angrenzenden Grundstücksbereichen entsteht; hier sollte ein barrierefreier Übergang zwischen diesen Nutzungsarten entwickelt werden.
Die Errichtung eines Carports in der Vorgartenfläche würde diesem planerischen Ziel vollständig entgegenlaufen; die städtebauliche Wirkung eines ca. 3 m hohen Carports ist um ein vielfaches relevanter als die Errichtung eines Zaunes.
Ich schlage Ihnen daher vor, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes nicht zu entsprechen. Sollte gleichwohl der politische Wunsch nach einer Änderung der maßgeblichen Festsetzungen bestehen, müsste im Sinne einer Gleichbehandlung und einer weiterhin erkennbaren städtebaulichen Ordnung hinsichtlich der Gestaltung der Vorgartenflächen die Änderung aller den Bereich des Flothfeldes betreffenden Bebauungspläne in Betracht gezogen werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, dem Antrag vom 06.01.2018 auf Änderung des
Bebauungsplanes Flothfeld II mit dem Ziel, die Errichtung eines Carports
außerhalb der Baugrenzen und innerhalb der Vorgartenfläche zu ermöglichen,
nicht zu entsprechen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle
Auswirkungen
entfällt.
In Vertretung
Böse