Betreff
Aufhebung der Vergabegrenzen der kommunalen Vergabeordnung für den Ausbau des Dachgeschosses in der Musikschule
Vorlage
024/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der Ausbau des Dachgeschosses in der Musikschule wird von den Mitarbeitern des Jugendorchesters organisiert. Hierbei ist jedoch die Gemeinde Havixbeck Bauherr und verantwortlich für den ordnungsgemäßen Einsatz der Fördermittel.  Da eine Weitergabe der Fördermittel an das Jugendorchester nicht möglich ist, bleibt die Gemeinde Havixbeck Förderempfänger und damit sind auch sämtliche Aufträge durch die Gemeinde zu vergeben. Die Vergaben werden vom beauftragten Architekten Schwering aus Münster vorbereitet, nach Submission bei der zentralen Vergabestelle fachlich geprüft und vorgeschlagen.

 

Das Jugendorchester reicht mit Datum vom 18.01.2018 einen Terminplan ein, der eine Realisierung bis Ende 2018 ermöglicht. Dieser Terminablauf ist sehr straff gehalten und lässt keine Spielräume für Unvorhergesehenes zu.

Die Vergaben von mindestens 3 Gewerken werden in ihrer Höhe 30.000 € überschreiten. Dies ist jedoch nach der kommunalen Vergabeordnung die Wertgrenze, ab der die Entscheidung über die Vergabe dem Gemeinderat obliegt.

 

Der Terminplan des Gemeinderates lässt eine fristgerechte Vergabe nicht mehr zu. Daher ist es erforderlich die Wertgrenze gemäß der kommunalen Vergabeordnung für diese Maßnahme aufzuheben, bzw. alternativ in Sondersitzungen die Vergaben zu legitimieren.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, im Rahmen des Haushaltsplanansatzes die erforderlichen Aufträge für den Ausbau des Dachgeschosses der Musikschule zu erteilen. Die Vergabegrenze von 30.000,00 €, bis zu der die Verwaltung die Vergabe selbstständig durchführen kann, wird für diese Maßnahme aufgehoben. Die Verwaltung wird den Rat regelmäßig über die Auftragsvergaben in Kenntnis setzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                            nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 Vergaben dürfen nur in der Höhe der veranschlagten Haushaltsmittel durchgeführt werden.